Wo kann ich eine ausländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf ihre Gültigkeit überprüfen lassen?

Gemäß § 18 e Nr. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) bestätigt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Unternehmern die Gültigkeit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) sowie den Namen und die Anschrift der Person, der diese Nummer von einem anderen Mitgliedstaat erteilt wurde.