Haben geringfügig Beschäftigte einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?

Das Entgeltfortzahlungsgesetz unterscheidet hinsichtlich der Rechte und Pflichten nicht nach Teil- oder Vollzeit. Allerdings entsteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung erst nach vier Wochen der Beschäftigung.