Wie lange muss ich eine besonders beworbene Ware vorrätig haben?

Das Erfordernis einer angemessenen Bevorratung wird durch die Vorschrift im Anhang zu § 3 III Nr. 5 S. 2 UWG konkretisiert. Reicht der Vorrat noch nicht einmal für zwei Tage, kann der Händler gleichwohl die Angemessenheit seiner Vorratshaltung darlegen. Der Vorwurf der Irreführung kann dadurch ausgeräumt werden, dass der Händler angemessen disponiert hat, aber aufgrund unerwartet hoher Nachfrage die Ware doch nicht ausgereicht hat oder unvorhergesehene, vom Händler nicht zu vertretende Lieferschwierigkeiten.