Wann kann ich als Unternehmer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?

Überschreitet der (ggf. hochgerechnete) Jahresumsatz einschließlich möglicher Umsatzsteuer im Gründungsjahr voraussichtlich nicht 22.000 €, dann kann ein Unternehmer die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. In diesem Fall wird dann keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt; es können aber auch keine Vorsteuern geltend gemacht werden. Bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung darf in den Rechnungen weder der Umsatzsteuerbetrag noch der Umsatzsteuersatz ausgewiesen werden. In den Folgejahren kann man Kleinunternehmer bleiben, wenn der tatsächliche Gesamtumsatz im jeweiligen Vorjahr nicht größer als 22.000 € war. Als zusätzliche Voraussetzung darf der voraussichtliche Gesamtumsatz des betreffenden laufenden Jahres 50.000 € nicht übersteigen. Weitere Informationen siehe Link zur IHK-Broschüre, dort S. 21f.