Können Kunden im stationären Handel Waren bei bloßem Nichtgefallen zurückgeben?

Für Ladengeschäfte besteht kein generelles Umtausch- und Rückgaberecht. Eine Rückgabe der Waren können Sie als Verkäufer aus Kulanzgründen akzeptieren, eine gesetzliche Pflicht gegenüber dem Kunden zur Rücknahme besteht allerdings bei mangelfreier Ware nicht. Für Fernabsatzkäufe gilt auch bei mangelfreier Ware ein 14-tägiges Widerrufsrecht für den als Verbraucher auftretenden Kunden. Sofern der Kunde den Vertrag fristwahrend widerruft, sind Sie als Verkäufer zur Rücknahme verpflichtet, unabhängig davon, ob der Kunde einen Grund für die Rücksendung angibt. Gesetzlich ist dabei der Kunde verpflichtet, die Kosten der Rücksendung zu tragen. Ein Widerruf bei Fernabsatzkäufen ist nur in speziellen Fällen ausgeschlossen, zum Beispiel bei versiegelten Datenträgern, bei denen das Siegel entfernt wurde oder aus hygienischen Gründen.