Kommt mit der Bestellung eines Kunden über ein Online-Shop bereits ein Vertrag zustande?

Zulässige Formulierungen, die, sofern sie gut lesbar und verbraucherschützend platziert sind, einen Vertragsschluss herbeiführen, sind beispielsweise die Formulierungen „kostenpflichtig bestellen“, „zahlungspflichtigen Vertrag schließen“ oder „kaufen“.