Welche Beträge kann ich verschenken, ohne dass Schenkungsteuer fällig wird?

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können sich gegenseitig Schenkungen im Wert von bis zu 500.000 Euro machen, ohne dass Steuern anfallen. Bei Schenkungen an Kinder beträgt der Freibetrag jeweils 400.000 Euro und bei Enkeln, wenn deren Eltern noch leben, 200.000 Euro. Werden Sie von entfernteren Verwandten oder Personen außerhalb der eigenen Familie beschenkt, müssen Sie dies schon ab einem Schenkungswert von 20.000 Euro beim Finanzamt anzeigen. Die Freibeträge gelten allerdings nicht jährlich, sondern für einen Zeitraum von zehn Jahren.