Was ist Verjährung?

Mit Ablauf des 31. Dezember verjähren die Zahlungsansprüche des täglichen Geschäftsverkehrs die der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren unterliegen, soweit der Gläubiger seinen Anspruch sowie den Schuldner kennt. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist. Die Verjährung einer Forderung tritt nicht ein, wenn sie gehemmt ist oder neu beginnt.