Wie lange ist eine eingetragene Marke in Deutschland geschützt?
Eine eingetragene Marke in Deutschland ist gemäß § 47 des Markengesetzes (MarkenG) zunächst für eine Dauer von 10 Jahren ab dem Anmeldetag geschützt. Nach Ablauf dieser Schutzfrist kann der Markenschutz beliebig oft um weitere 10 Jahre verlängert werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Verlängerungsgebühren rechtzeitig gezahlt werden (§ 47 Abs. 2 MarkenG). Da es keine maximale Schutzdauer gibt, kann eine Marke theoretisch unbegrenzt geschützt bleiben, sofern sie regelmäßig verlängert wird.
Eine rechtserhaltende Nutzung der Marke ist jedoch erforderlich, da eine Marke gemäß § 49 MarkenG gelöscht werden kann, wenn sie nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums benutzt wird.