Wie wird ein neuer Geschäftsführer bestellt?

Nach der Bestellung ist der Wechsel des Geschäftsführers unverzüglich beim zuständigen Handelsregister anzumelden. Der neue Geschäftsführer hat in Gegenwart eines Notars eine Handelsregisteranmeldung zu unterzeichnen, in der er den Geschäftsführerwechsel mitteilt bzw. anmeldet. In der Anmeldung hat der neue Geschäftsführer zu versichern, dass keine Umstände vorliegen, die seiner Bestellung entgegenstehen und dass er über seine uneingeschränkte Auskunftspflicht gegenüber dem Gericht belehrt worden ist.