Subunternehmervertrag
Vorwort
Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen die hessischen Kammern Musterverträge zur Verfügung.
Bei vertragsrechtlichen Einzelfragen sollte jedoch grundsätzlich fachkundiger Rat, sei es bei den Industrie- und Handelskammern oder Rechtsanwälten, eingeholt werden. Eine Liste der Industrie- und Handelskammern in Hessen ist im Anhang beigefügt.
Hinweis zur Benutzung des Mustervertrages:
Dieses Vertragsformular wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es ist als Checkliste mit Formulierungshilfen zu verstehen und soll nur eine Anregung bieten, wie die typische Interessenlage zwischen den Parteien sachgerecht ausgeglichen werden kann. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Dieses Muster ist bemüht, den Interessen beider Vertragspartner gerecht zu werden. Vereinzelte Formulierungen können je nach Bedarf zu Gunsten der einen oder anderen Vertragspartei abgeändert werden. Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird auf die Nennung der drei Geschlechter verzichtet, wo eine geschlechtsneutrale Formulierung nicht möglich war. In diesen Fällen beziehen die verwendeten männlichen Begriffe die weiblichen und diversen Formen ebenso mit ein. Der Mustervertrag ist nur ein Vorschlag für eine mögliche Regelung. Viele Festlegungen sind frei vereinbar. Der Verwender kann auch andere Formulierungen wählen. Vor einer Übernahme des unveränderten Inhaltes muss daher im eigenen Interesse genau überlegt werden, ob und in welchen Teilen gegebenenfalls eine Anpassung an die konkret zu regelnde Situation und die Rechtsentwicklung erforderlich ist. Auf diesen Vorgang hat die Industrie- und Handelskammer natürlich keinen Einfluss und kann daher naturgemäß für die Auswirkungen auf die Rechtsposition der Parteien keine Haftung übernehmen. Auch die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist grundsätzlich ausgeschlossen. Falls Sie einen maßgeschneiderten Vertrag benötigen, sollten Sie sich durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beraten lassen.
Mustervertragstext
Subunternehmervertrag
Zwischen der Firma
............................................................................................
- Generalunternehmer -
und der Firma
............................................................................................
- Subunternehmer -
wird folgender Subunternehmervertrag geschlossen:
§ 1 Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages ist die selbstständige Ausführung der nachstehend spezifizierten Arbeiten durch den Subunternehmer: Δ ....................................................................................
§ 2 Vertragsgrundlagen
Maßgebend für die Art und den Umfang der auszuführenden Leistungen und Lieferungen sowie für die Abwicklung sind die folgenden rechtlichen und technischen Vertragsbestandteile in der angegebenen Reihenfolge:
Rechtliche Bestandteile:
- das Auftragsschreiben,
- die Bestimmungen dieses Vertrages,
- das Angebot des Generalunternehmers vom ………. einschließlich der vereinbarten Änderungen und Ergänzungen aufgrund der Verhandlungen vom …………..., die in der Niederschrift vom …………… festgehalten sind,
- das gesetzliche Werkvertragsrecht des BGB,
- Werkzeichnungen,
- Geschäfts- und Lieferbedingungen des Subunternehmers werden (nicht) Bestandteil. (nicht zutreffendes streichen).
Technische Bestandteile:
- das Leistungsverzeichnis, Leistungsbeschreibung, Pläne, Muster, Raumbuch (nicht zutreffendes streichen)
- Vorschriften der Berufsgenossenschaften und der zuständigen Behörden,
- der Bauzeitenplan,
- die einschlägigen neusten - auch empfohlenen - DIN-Vorschriften, VDE- und VDI-Richtlinien.
Der Subunternehmer bestätigt, sämtliche Ausschreibungsunterlagen erhalten zu haben, insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Vormerkungen zum Leistungsverzeichnis, Zeichnungen, Pläne, Muster (nicht zutreffendes streichen). Widersprüche zum Leistungsverzeichnis, zur Leistungsbeschreibung, zu den Plänen usw. gehen zu Lasten des Generalunternehmers.
Dem Subunternehmer ist das Leistungsverzeichnis/Baubeschreibung des Generalunternehmensvertrages zwischen Generalunternehmer und Auftraggeber bekannt.
Der Subunternehmer erklärt, dass aufgrund der ihm übergebenen Unterlagen die von ihm geforderte Leistung nach Ausführung, Art und Umfang sorgfältig geprüft hat und vollständig kalkuliert worden ist
§ 3 Vergütung
- Der Vertragsfestpreis für die nach diesem Vertrag durch den Subunternehmer zu erbringenden Leistungen beträgt …....... (ohne/mit Mehrwertsteuer) als Pauschalpreis.
- Die Vertragspreise sind Festpreise.
- In den Preisen ist alles enthalten, was zur ordnungsgemäßen, vollständigen und termingerechten Ausführung der Leistung notwendig ist, sowie alle Kosten, die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung des Subunternehmers anfallen.
(bitte einen der beiden folgenden Absätze streichen!) - Spätere Materialpreiserhöhungen oder sonstige Kostensteigerungen führen nicht zu einer Änderung der vereinbarten Vergütung. Das gilt nicht für die Fälle des Paragraf 313 BGB. (Bei extremen und unvorhersehbaren Änderungen nach Paragraf 313 BGB muss eine Anpassung des Vertrages erfolgen. Ein Ausschluss von Paragraf 313 BGB durch AGB oder Formularverträge ist in der Regel nicht möglich)
Alternative:
Bei späteren Materialpreiserhöhungen oder sonstige Kostensteigerungen, die über 10 % hinausgehen, wird auf Verlangen ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten vereinbart.
§ 4 Zahlungsbedingungen
- Abschlagsrechnungen und die Schlussrechnung sind an ....... zu richten.
- Abschlagsrechnungen können monatlich gestellt werden. Sie haben alle bis zum Stichtag erbrachten Leistungen nach Positionen getrennt aufzuführen. Die Mehrwertsteuer ist getrennt aufzuführen. Den Abschlagsrechnungen sind prüffähige Nachweise in einfacher Ausfertigung beizulegen.
- Abschlagsrechnungen werden innerhalb von ....Wochen/Tagen nach Zugang der Rechnung unter Abzug von ...% Skonto bezahlt.
- Die Schlusszahlung erfolgt auf die Schlussrechnung neben festgelegten Fälligkeitsvoraussetzungen nach restloser, ordnungsgemäßer Erbringung aller Leistungen und nach Anerkennung und Endabnahme der Leistungen.
§ 5 Terminplan – Vertragsstrafe
- Für die Ausführung werden verbindlich folgende Fristen als Vertragsfristen vereinbart. Vertragstermine sind:
Arbeitsbeginn ..…
Zwischentermine ..…
Fertigstellungstermine ..… - Der Generalunternehmer wird gemeinsam mit dem Subunternehmer den genauen Arbeitsablauf und die Erbringung der Einzelleistungen mit Angabe der Einzelfristen in einem noch zu erstellenden Terminplan festlegen. Der Terminplan und die darin genannten Einzelfristen werden Vertragsbestandteil.
- Bei einer Verzögerung der Anfangstermine bleibt in jedem Fall die Ausführungszeit, d. h. also die hierfür festgelegte Zahl der Werktage, verbindlich.
- Im Falle der nicht von ihm zu vertretenden Nichteinhaltung der Vertragstermine haftet der Subunternehmer angemessen für alle Schäden und Nachteile, die dem Generalunternehmer entstehen.
- Der Generalunternehmer behält sich die Terminplanänderung im Rahmen des Gesamtterminplans vor. Bei rechtzeitiger Bekanntgabe einer Terminänderung durch den Generalunternehmer darf der Subunternehmer die Anzahl der für die Ausführung der Arbeiten vereinbarten Werktage nicht überschreiten, es sei denn, dies ist dem Subunternehmer unzumutbar. (Bitte klären Sie den Zeitraum, den Sie als rechtzeitig ansehen – möglichst schriftlich).
- Der Generalunternehmer ist berechtigt, für jeden Fall der schuldhaften Überschreitung des vereinbarten Fertigstellungstermins eine Nettovertragsstrafe von € .......... für jeden Kalendertag vom Subunternehmer zu fordern, bis zur Höhe von 5 % der Vertragssumme, ohne dass es des Nachweises von Schäden oder Nachteilen bedarf. (Die Obergrenze von 5% der Nettovertragssumme ist nur dann zu beachten, wenn Sie diesen Mustervertrag bei einer Vielzahl von Verträgen verwenden und ihm damit den Charakter von Allgemeinen Geschäftsbedingungen verleihen. Durch Aushandeln im Einzelfall könnte ggf. eine andere Obergrenze vereinbart werden.) Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe schließt die Geltendmachung weitergehender Ansprüchen nicht aus. Bereits entstandene Vertragsstrafen entfallen nicht durch Vereinbarung neuer Termine. (Heben die Parteien einen urspr. vereinbarten jedoch überschrittenen Fertigstellungstermin einverständlich auf und vereinbaren, dass die Restarbeiten bis zu einem neuen Termin zum vertraglich vereinbarten Preis fertig gestellt werden sollen, ist davon auszugehen, dass die ursprüngliche Vertragsstrafenregelungen nicht mehr gelten soll, es sei denn, es wurde dazu eine neue Regelung getroffen)
§ 6 Ausführung
- Der Subunternehmer ist verpflichtet, für seine Arbeiten nur einwandfreies Material zu verwenden und die Arbeiten durch geschultes, zuverlässiges Fachpersonal ausführen zu lassen.
- Der Subunternehmer verpflichtet sich, Mindestlohnvorschriften und Vorschriften über Mindestbedingungen am Arbeitsplatz einzuhalten und bestätigt dies auf Verlangen des Generalunternehmers diesem schriftlich. (Wegen der Nachunternehmerhaftung für den Mindestlohn kann es sich anbieten, mit dem Subunternehmer eine Freistellungsklausel zu vereinbaren. (Diese gilt dann nur im Innenverhältnis.) Dabei sollte der Generalunternehmer auch die eventuell folgende Nachunternehmerkette und deren Zahlung des Mindestlohns berücksichtigen.) Gleiches gilt für etwaige Verpflichtungen gegenüber Urlaubs- und Sozialkassen soweit hier eine Ausfallhaftung des Generalunternehmers bestehen kann. (Die Vorschriften bezüglich der Urlaubskassen und die Vorschriften nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz verpflichten bislang nur bestimmte Branchen. Soweit eine Beauftragung in einer solchen Branche gegeben ist, empfiehlt sich aus Haftungsgründen die Einholung einer entsprechenden Erklärung des Subunternehmers, da sonst direkte Haftung des Generalunternehmers droht. Sofern der Generalunternehmer sicher ist, dass eine Verpflichtung nach den angeführten Vorschriften nicht vorliegt, kann auf die Klausel auch verzichtet werden)
- Der Subunternehmer ist auf Verlangen des Generalunternehmers verpflichtet, soweit zumutbar, weitere Leistungen für das Vorhaben zu erbringen. Die Vergütung bestimmt sich nach § 7.
- Der Subunternehmer ist verpflichtet ein Bautagebuch nach Muster des Generalunternehmers zu führen.
§ 7 Stundenlohnarbeiten
- Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wwenn sie vorher vom Generalunternehmer ausdrücklich angeordnet sind und entsprechende Stundenberichte spätestens am folgenden Arbeitstag dem Generalunternehmer zur Anerkennung vorgelegt werden. Stellt sich später heraus, dass die im Stundenlohn berechneten Arbeiten bereits in der Vertragsleistung berücksichtigt sind oder zu Nebenleistungen gehören, so werden die Stundenlohnarbeiten nicht vergütet. (Bitte darauf achten, dass auch beim Stundenlohn die Mindestlohnvorschriften eingehalten werden.)
- Bei Stundenlohnarbeiten gelten folgende Preise:
Facharbeiter €/Stunde ..…
Fachwerker €/Stunde ..…
.................. €/Stunde .....
§ 8 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung
- Der Subunternehmer hat seine Arbeiten so durchzuführen, dass andere tätige Unternehmer nicht behindert werden. Er muss rechtzeitig für alle erforderlichen Abstimmungen und Unterrichtungen hinsichtlich des technischen und zeitlichen Arbeitsablaufes sorgen.
- Der Subunternehmer ist verpflichtet, dem Generalunternehmer alle Behinderungen, die die termingerechte Ausführung seiner Arbeiten in Frage stellen, unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
- Die Anzeige muss alle Tatsachen enthalten, aus denen der Generalunternehmer mit hinreichender Klarheit die Gründe der Behinderung entnehmen kann. Sie muss Angaben enthalten, ob der Subunternehmer seine Arbeiten, die nach dem Bauablauf nunmehr ausgeführt werden müssen, nicht oder nicht wie vorgesehen ausführen kann. Gegebenenfalls muss die Anzeige den Zeitpunkt angeben, zu dem der Subunternehmer diese Arbeiten durchführen kann.
§ 9 Gefahrtragung
Die Gefahrtragung richtet sich nach § 644 BGB.
§ 10 Gewährleistung
- Der Umfang der Gewährleistung richtet sich nach den Bestimmungen der BGB* (bei VOB/B ggf. siehe Bau-Subunternehmervertrag). Der Subunternehmer übernimmt insbesondere die Gewähr, dass seine Leistung die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder, soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Leistungen der gleichen Art üblich ist und die der Generalunternehmer nach der Art der Leistung erwarten kann.
- Der Subunternehmer ist verpflichtet, alle während der Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel, die auf seine vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf seine Kosten zu beseitigen, wenn der Generalunternehmer dies vor Ablauf der Gewährleistungsfrist schriftlich verlangt. (Je nach Art der in Auftrag gegebenen Leistungen kann sich zusätzlich anbieten, auch die Pflicht zu einer branchenüblichen Versicherung mit aufzunehmen. Hier sollte gegebenenfalls in Absprache mit dem Subunternehmer oder der eigenen Versicherung zuvor geklärt werden, was gefordert werden kann oder muss).
- Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Abnahme der Subunternehmerleistung und beträgt............ Jahre. (Die Gewährleistungsfrist nach VOB beträgt zwei Jahre und für Bauwerke vier Jahre. Die Gewährleistungsfrist nach BGB beträgt soweit es sich nicht um Bauwerke handelt - zwei Jahre bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht, fünf Jahre bei Bauwerken und einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht, im Übrigen drei Jahre)
§ 11 Kündigung
- Der Generalunternehmer kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Generalunternehmer, so ist der Subunternehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
- Das Kündigungsrecht des Subunternehmers bestimmt sich nach den Vorschriften des BGB, insbesondere § 648a BGB.Bei VOB/B Leistungen ggf. Bau-Subunternehmervertrag und Kündigung nach den Paragrafen 8 und 9 VOB/B)
- Alle im Laufe der Geschäftsbeziehung erlangten Gegenstände und Unterlagen sind unaufgefordert und unversehrt zurückzugeben.
§ 12 Weitervergabe
Dem Subunternehmer ist es nicht gestattet, den ihm erteilten Auftrag ganz oder teilweise weiter zu vergeben. Dies gilt nicht, wenn zur Weitergabe eine schriftliche Zustimmung des Generalunternehmers vorliegt.
§ 13 Datenschutz
- Der Subunternehmer verpflichtet sich, Dritten gegenüber keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren.
- Es ist dem Subunternehmer untersagt, personen- und unternehmensbezogene Daten, von im Rahmen des Vertrags Kenntnis erlangt wird, außerhalb der Abwicklung dieses Vertrags zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Regelung besteht über die Beendigung des Vertrags hinaus.
- Der Subunternehmer verpflichtet sich, übernommenen Datensätze von (Bestands)kunden nach den geltenden Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung zu verarbeiten. Hier müssen die zutreffenden Vorschriften der DSGVO abhängig von Unternehmensart, -struktur und -größe konkretisiert werden.]
§ 14 Mediationsklausel
( Sowohl Mediationsklausel als auch Schiedsgerichtsklauseln können auf Wunsch vereinbart werden. Wenn Sie das nicht wünschen, können Sie eine der beiden Klauseln oder auch beide entfallen lassen. Die Mediation ist eine außergerichtliche Schlichtung. Sie kann auch zur Verzögerung der Zahlung führen. Scheitert eine Mediation ist ein anschließendes Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren möglich. Das Schiedsgerichtsverfahren kann statt dem normalen Gerichtsverfahren vereinbart werden.)
Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht oder Schiedsgericht eine Mediation gemäß der Mediationsordnung der IHK………. (falls Ihre IHK eine Mediationsstelle hat, kann diese oder eine sonstige IHK mit einer Mediationsstelle eingefügt werden) durchzuführen.
Sollte im obigen Absatz keine konkrete IHK eingefügt worden sein, ist davon auszugehen, dass die Parteien keine Mediation vereinbart haben
§ 15 Schiedsklausel
(Sollten Sie ausschließlich eine Schiedsgerichtsklausel wünschen, wäre neben der Mediationsklausel der erste Halbsatz der Schiedsgerichtsklausel zu streichen und die Klausel entsprechend zu ändern: „Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer ……..unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden.“)
Sollte die Mediation gescheitert sein, so werden alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer ………( falls Ihre IHK eine Schiedsgerichtsordnung hat, kann diese oder eine sonstige IHK mit einem Schiedsgericht eingefügt werden) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig.
Sollte die Mediation gescheitert sein, so werden alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer ………( falls Ihre IHK eine Schiedsgerichtsordnung hat, kann diese oder eine sonstige IHK mit einem Schiedsgericht eingefügt werden) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das gerichtliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig.
Sollte im obigen Absatz keine konkrete IHK eingefügt worden sein, ist davon auszugehen, dass die Parteien keine Schiedsgerichtsvereinbarung getroffen haben
§ 16 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen des Vertrages davon nicht betroffen. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, welche der der unwirksamen möglichst nahekommt und durch welche der beabsichtigte Vertragszweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann. Entsprechendes gilt für r Regelungslücken.
……………………………………
Ort, Datum
…………………………………… …………………………………
Unterschrift Generalunternehmer Unterschrift Subunternehmer
Anhang:
Hessische Industrie- und Handelskammern
Industrie- und Handelskammer
Darmstadt
Rheinstraße 89
64295 Darmstadt
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E-Mail: info@darmstadt.ihk.de
Industrie- und Handelskammer
Frankfurt am Main
Börsenplatz 4
60313 Frankfurt
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Internet: https://www.ihk.de/frankfurt
E-Mail: info@frankfurt-main.ihk.de
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Gießen-Friedberg
Lonystraße 7
35390 Gießen
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Gießen-Friedberg
Goetheplatz 3
61169 Friedberg (Hessen)
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Am Nebelsberg 1
35685 Dillenburg
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Friedenstraße 2
35578 Wetzlar
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Internet: https://www.ihk.de/lahndill
E-Mail: info@lahndill.ihk.de
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Limburg
Walderdorffstraße 7
65549 Limburg a. d. Lahn
Telefon: 0 64 31 / 2 10 - 0
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E-Mail: info@limburg.ihk.de
Industrie- und Handelskammer
Fulda
Heinrichstraße 8
36037 Fulda
Telefon: 06 61 / 2 84 - 0
Internet: https://www.ihk.de/fulda
E-Mail: info@fulda.ihk.de
Industrie- und Handelskammer
Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern
Am Pedro-Jung-Park 14
63450 Hanau
Telefon: 0 61 81 / 92 90 - 0
Internet: https://www.ihk.de/hanau
E-Mail: info@hanau.ihk.de
Industrie- und Handelskammer
Kassel-Marburg
Kurfürstenstraße 9
34117 Kassel
Telefon: 05 61 / 78 91 - 0
Telefax: 05 61 / 78 91 - 2 90
Internet: https://www.ihk.de/kassel-marburg
E-Mail: info@kassel.ihk.de
Industrie- und Handelskammer
Offenbach am Main
Frankfurter Str. 90
63067 Offenbach
Telefon: 0 69 / 82 07 - 0
Internet: https://www.ihk.de/offenbach
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Industrie- und Handelskammer
Wiesbaden
Wilhelmstraße 24 – 26
65183 Wiesbaden
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