Anpassung der Hinweispflichten auf Websites von Online-Händlern zur OS-Plattform

Die OS-Plattform zur Online-Streitbeilegung wird zum 20. Juli 2025 abgeschaltet. Online-Händler müssen bis dahin wie folgt den Hinweis auf die Plattform bereitstellen:
  • Bis zum 20. März 2025: Kein Änderung erforderlich, die Verlinkung zur OS-Plattform in den AGB oder im Impressum bleibt bestehen.
  • Ab dem 20. März 2025: Der Hinweis auf die OS-Plattform bleibt erforderlich, darf aber nicht mehr die Möglichkeit zur Beschwerdeeinreichung erwähnen.
  • Ab dem 20. Juli 2025: Alle Hinweise auf die OS-Plattform, einschließlich Links und Verweise in den AGB oder im Impressum, müssen vollständig entfernt werden.
Die Plattform wurde eingerichtet, um Verbrauchern und Online-Händlern eine einfache Möglichkeit zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zu bieten. Da sie jedoch wenig genutzt wurde, hat die EU-Kommission ihre Abschaltung beschlossen. Verbraucher haben aber noch bis zum 20. März 2025 noch die Möglichkeit, Beschwerden einzureichen.

Gesetzlich geregelt ist das in der Verordnung - EU - 2024/3228 - EN - EUR-Lex
Neues EU-Tool
Nach der Einstellung der OS-Plattform wird die EU-Kommission ein neues digitales Informationstool bereitstellen. Darüber hinaus finden sich auf diese Seite der Kommission andere Instrumente zur grenzüberschreitenden Streitbeilegung.