Neue Ausgabe des DIHK-Merkblatts zur Lebensmittelkennzeichnung

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat ihr kostenfreies Merkblatt zur Lebensmittel- und Allergenkennzeichnung überarbeitet. Der aktualisierte Leitfaden bietet Unternehmen aus Gastronomie und Handel eine umfassende Übersicht über die geltenden Kennzeichnungspflichten gemäß den EU-Vorgaben. Er erläutert die relevanten gesetzlichen Grundlagen und stellt praktische Maßnahmen zur Umsetzung bereit.

Unternehmer, die Lebensmittel an Endverbraucher abgeben, sind verpflichtet, die Kennzeichnungspflichten gemäß der EU-Lebensmittelinformationsverordnung zu beachten. Der Leitfaden bietet auf 14 Seiten wertvolle Informationen, wie diese Vorgaben in der Praxis umgesetzt werden können.
Besonders wichtig ist, dass Unternehmer nicht nur auf Allergene wie Soja oder Nüsse hinweisen müssen, sondern auch auf Lebensmittel-Imitate. So müssen beispielsweise bei Pizza die Verbraucher transparent darüber informiert werden, wenn Pflanzenfett anstelle von Käse verwendet wird, um sie vor Täuschung zu schützen.

Für alle, die in der Lebensmittelbranche tätig sind, ist das DIHK-Merkblatt eine unverzichtbare Informationsquelle. Weitere Details und konkrete Umsetzungsbeispiele finden Sie im aktualisierten Dokument.