Neue Regelungen zur Weinetikettierung

Ab dem 8. Dezember 2023 tritt die EU-Verordnung 2021/2117 in Kraft, die neue Kennzeichnungspflichten für Weine und Schaumweine einführt. Diese Regelung zielt darauf ab, die Transparenz für Verbraucher zu erhöhen, indem zusätzliche Informationen auf den Etiketten bereitgestellt werden.
Wesentliche Neuerungen:
  • Nährwertangaben und Zutatenliste: Weinhersteller, Abfüller und Händler sind Verpflichtet künftig Information über Inhaltsstoffe, Nährwerte sowie Energiegehalt in der Weinetiketten anzugeben.
  • Zeitpunkt der Umsetzung: Die neuen Etikettierungsvorschriften gelten nicht für Weinflaschen, die vor dem 8. Dezember 2023 abgefüllt und etikettiert wurden. Bereits vor diesem Datum etikettierte Weine müssen nicht nachträglich angepasst werden (Artikel 5 der Verordnung (EU) 2021/2117).
Optionen zur Umsetzung:
Die geforderten Informationen können entweder direkt auf dem Etikett oder über einen QR-Code bereitgestellt werden. Angaben zu Allergenen sowie der Energiegehalt müssen jedoch in beiden Varianten in gedruckter Form auf dem Etikett erscheinen
  • Klassische Nährwerttabelle: Alle erforderlichen Informationen werden direkt auf dem Etikett in gedruckter Form dargestellt. Dies gewährleistet eine unmittelbare Verfügbarkeit der Daten für den Verbraucher, kann jedoch den verfügbaren Platz für das Etikettendesign einschränken.
  • E-Label mittels QR-Code: Ein QR-Code auf dem Etikett führt zu einer digitalen Plattform, auf der die Nährwert- und Zutateninformationen bereitgestellt werden. Diese Methode spart Platz auf dem Etikett und ermöglicht eine flexible Aktualisierung der Daten, setzt jedoch voraus, dass Verbraucher über ein internetfähiges Gerät verfügen.