Checkliste erstmalige Einstellung und Anmeldung von Mitarbeitern
Betriebsnummer vorhanden? Ansonsten muss diese beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur beantragt werden. Die Betriebsnummer ist Voraussetzung für die Meldung zur Sozialversicherung und zur Berufsgenossenschaft
|
☐
|
Kann auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit elektronisch beantragt werden
|
Betrieb ist beim Finanzamt registriert (soweit Sie die Entgeltabrechnung selbst durchführen)?
|
☐
|
Grds. erhalten Sie automatisch nach Ihrer Gewerbeanmeldung vom Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
|
Anmeldung der Mitarbeiter beim Finanzamt (ggf. durch das beauftragte Steuerbüro)
|
☐
|
Hierfür benötigen Sie das Geburtsdatum, die Steuer-Identifikationsnummer des Mitarbeiters und Auskunft darüber, ob es sich um ein Haupt- oder Nebenarbeitsverhältnis handelt
|
Arbeitsvertrag abschließen
|
☐
|
Musterverträge finden Sie hier:
|
Sonstige Arbeits- (z. B. durch das Gesundheitsamt) oder Aufenthaltserlaubnisse (z. B. für Mitarbeiter aus Drittstaaten) vorhanden?
|
☐
|
Informationen finden Sie hier:
|
Urlaubsbescheinigung des ggf. vorherigen Arbeitgebers vorhanden?
|
☐
|
Für die Berechnung des Urlaubsanspruchs beim neuen Arbeitgeber wichtig
|
Anmeldung der Mitarbeiter bei der Krankenkasse bzw. Minijobzentrale bei geringfügig Beschäftigten. Der Beginn der Tätigkeit ist grds. mit der ersten Lohn- und Gehaltsabrechung zu melden, spätestens jedoch innerhalb von sechs Wochen nach ihrem Beginn. In einigen Wirtschaftsbereichen (z.B. Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Personenbeförderungs-gewerbe, Speditions-, Transport und damit verbundene Logistikgewerbe, etc.) besteht eine Sofortmeldepflicht
|
☐
|
Für den Einzug der Sozialversicherungsbeiträge ist die Krankenkasse des Mitarbeiters zuständig. Bei geringfügig Beschäftigten ist dies die Minijobzentrale.
|
Anmeldung der Mitarbeiter bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. Teilweise besteht auch für bestimmte Unternehmer eine Pflichtversicherung.
|
☐
|
Welche BG für Sie zuständig ist, erfahren Sie über die Hotline der BG: Tel. 0800 6050404
|