Sozialversicherungsbeiträge

Wichtige Rechengrößen und Beitragssätze 2024

Grenzwerte West
Beitragsbemessungsgrenze Renten-/Arbeitslosenversicherung
Jahr
Monat

90.600,00€
7.550,00 €
Grenzwerte Ost
Beitragsbemessungsgrenze Renten-/ Arbeitslosenversicherung
Jahr
Monat


89.400,00 €
7.450,00 €
Bundeseinheitlich
Jahresarbeitsentgeltgrenze Kranken-/ Pflegeversicherung (*1)
Jahr
Monat


69.300,00 €
5.775,00 €
Beitragsbemessungsgrenze Kranken-/ Pflegeversicherung (*2)
Jahr
Monat


62.100,00 €
5.175,00 €
Geringfügigkeitsgrenze
Monat

538,00 €
Rentenversicherung
Arbeitgeberanteil
Arbeitnehmeranteil
18,60 %
9,3 %
9,3 %
Arbeitslosenversicherung
Arbeitgeberanteil
Arbeitnehmeranteil
2,60 %
1,30 %
1,30 %
Pflegeversicherung
Arbeitgeberanteil
Arbeitnehmeranteil
Beitragszuschlag für Kinderlose ab Vollendung des 23. Lebensjahres
3,40 %
1,70 %
2,30 %

0,35 %
Krankenversicherung
Allgemeiner Beitragssatz (*3)
Arbeitgeberanteil
Arbeitnehmeranteil (*3)
Ermäßigter Beitragssatz (*3)
Arbeitgeberanteil
Arbeitnehmeranteil (*3)

14,60 %
7,30 %
7,30 %
14,00 %
7,00 %
7,00 %


(*1) Liegt das Jahreseinkommen über dem genannten Betrag, kann ein Arbeitnehmer zwischen einer freiwilligen Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse und einer Absicherung in einer privaten Krankenkasse wählen, wenn das Jahreseinkommen des letzten Kalenderjahres auch den jeweiligen Grenzbetrag überschritten hat.

(*2) Bis zu dieser Einkommensgrenze müssen Krankenversicherungsbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden. Einkommen, das darüber hinausgeht, ist beitragsfrei.

(*3) Der zusätzliche Arbeitnehmerbeitrag zur Krankenversicherung beträgt durchschnittlich 1,00 % und ist in diesem Beitragssatz noch nicht enthalten.