Außergerichtliche Streiterledigung bei der Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS)
Die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) ist seit annähernd einhundert Jahren die führende Anlaufstelle in Deutschland in Fragen zur Schiedsgerichtsbarkeit sowie alternativen Streitbeilegung für nationale und internationale Wirtschaftsstreitigkeiten.
Zudem hat sie eine langjährige Tradition und Expertise bei der Administration von Schiedsverfahren sowie anderen alternativen Streitbeilegungsverfahren. Im weltweiten Vergleich verfügt die DIS über eines der größten Portfolios an Verfahren. Sie deckt das gesamte Spektrum von einvernehmlichen Lösungen bis hin zu vollstreckbaren Titeln ab. Darüber hinaus klärt die DIS Unternehmen über die Möglichkeiten auf, durch sinnvolle Konzepte Konflikte schneller beizulegen und damit signifikant Zeit, Ressourcen und Geld zu sparen.
Viele Unternehmen möchten Streitigkeiten außergerichtlich beilegen - nicht zuletzt um gegenüber einem (Schieds-)Gerichtsverfahren Zeit und Kosten zu sparen. Als Streitbeilegungsmethoden wurden bislang überwiegend die Schlichtung und die Mediation genutzt.
Doch ADR entwickelt sich zunehmend zu einem Konfliktmanagement-System. Neben die Mediation als einigungsorientiertes Verfahren treten Verfahren, bei denen ein Dritter oder auch ein Gremium eine Einzelentscheidung trifft, die mit sachlich oder zeitlich unterschiedlicher Bindungswirkung ausgestattet wird und als Grundlage für eine Konfliktlösung dienen soll. Dabei wird das Instrumentarium der Streitbeilegung über die Verfahren der Schlichtung und des Schiedsgutachtens hinaus erweitert, etwa durch Dispute Boards oder Adjudikation-Verfahren.
Das Problem liegt darin, dem jeweiligen Konflikt das geeignete Streitbeilegungsverfahren zuzuordnen. Für jeden Konflikt gibt es ein geeignetes ADR-Verfahren, das jedoch gefunden und dem Konflikt aktiv zugeordnet werden muss.
Doch ADR entwickelt sich zunehmend zu einem Konfliktmanagement-System. Neben die Mediation als einigungsorientiertes Verfahren treten Verfahren, bei denen ein Dritter oder auch ein Gremium eine Einzelentscheidung trifft, die mit sachlich oder zeitlich unterschiedlicher Bindungswirkung ausgestattet wird und als Grundlage für eine Konfliktlösung dienen soll. Dabei wird das Instrumentarium der Streitbeilegung über die Verfahren der Schlichtung und des Schiedsgutachtens hinaus erweitert, etwa durch Dispute Boards oder Adjudikation-Verfahren.
Das Problem liegt darin, dem jeweiligen Konflikt das geeignete Streitbeilegungsverfahren zuzuordnen. Für jeden Konflikt gibt es ein geeignetes ADR-Verfahren, das jedoch gefunden und dem Konflikt aktiv zugeordnet werden muss.
Die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) bietet daher neben der Schiedsgerichtsordnung zahlreiche alternative Verfahrensordnungen für die Streiterledigung an. Die DIS-Regelwerke stehen Ihnen auf dieser Seite zur Verfügung, größtenteils auch in verschiedenen Sprachen.