Das Schiedsgerichtsverfahren

Bei einem Schiedsgerichtverfahren trifft ein vorher durch die Parteien festgelegtes Schiedsgericht als einzige Instanz eine endgültige und vollstreckbare Entscheidung. In den meisten Fällen kann das Verfahren den Interessen der Parteien schneller und kostengünstiger gerecht werden und nebenbei zur Entlastung der Justiz beitragen.

Warum das Schiedsgerichtsverfahren?


Schiedsgerichtsbarkeit bedeutet die endgültige Beilegung von Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte. Sie ist anerkannte Rechtsprechung und steht gleichberechtigt neben der staatlichen Gerichtsbarkeit. Die Vollstreckbarkeit der Vereinbarungen kann sich je nach zwischenstaatlichen Abkommen auch auf das Ausland beziehen. Dementsprechend kann die Vereinbarung eines Schiedsgerichts bei Geschäftsbeziehungen mit Auslandsbezug besonders empfehlenswert sein.
Vorteile gegenüber dem Gerichtsverfahren ergeben sich dadurch, dass die frei gewählten Schiedsrichter entsprechende Sachkunde mitbringen sowie das Vertrauen beider Parteien genießen. Das Verfahren findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt und ist wesentlich flexibler als ein normales Gerichtsverfahren. Da die Vielzahl der Instanzen wegfällt, ist es kostengünstiger und kann schneller abgewickelt werden.
Zu beachten ist, dass eine einmal festgelegte Schiedsgerichtsvereinbarung bindend ist und nur gemeinsam rückgängig gemacht werden kann.

Wie läuft das Schiedsgerichtsverfahren ab?


Die Schiedsgerichtsordnung der IHK Frankfurt sieht eine Besetzung des Schiedsgerichts mit drei Personen vor, soweit die Parteien nichts anderes bestimmen. Jede Partei benennt einen Schiedsrichter. Beide Schiedsrichter wählen sodann einen Vorsitzenden oder Obmann des Schiedsgerichts. Die Parteien können aber auch eine Entscheidung durch einen Einzelschiedsrichter vereinbaren.
Auch wenn es keinen Anwaltszwang gibt, ist die Vertretung durch eine Anwalt häufig zweckmäßig.
Die Durchführung von Schiedsverfahren hat bei der IHK Frankfurt eine jahrzehntelange Tradition. Die Unternehmen haben das Schiedsgericht der IHK Frankfurt im Laufe der Jahre regelmäßig mit steigender Tendenz angerufen. Die Schiedsgerichtsordnung der IHK Frankfurt am Main verweist auf die Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS), Bonn. Die Verfahren werden - unter Berücksichtigung des Schiedsortes Frankfurt - von der DIS administriert.