Nr. 5352700

Gewerberaummietrecht

Betriebe sollten als Mieter ihrer Gewerberäume ihre Rechte kennen. Gewerbliche Mietverträge sind weitgehend frei vereinbar und nicht durch Spezialvorschriften, wie im Wohnungsmietrecht, reglementiert. Beim Abschluss eines Mietvertrages über Gewerberäume haben die Beteiligten daher die Möglichkeit, das Mietverhältnis nach ihren Bedürfnissen zu gestalten.