Die gewerblichen Schutzrechte
Gewerbliche Schutzrechte gestatten dem Schutzrechtinhaber, andere Personen oder Unternehmen von der gewerblichen Nutzung einer Bezeichnung, einer Idee oder Erfindung auszuschließen.
Der Rechteinhaber kann Dritten die Nutzung seines Schutzrechts untersagen. Er allein darf sein Schutzrecht nutzen und Profit aus seinen Arbeitsergebnissen erzielen. Man spricht häufig auch vom Schutz geistigen Eigentums. Die gängigsten Schutzrechte sind Marken, Patente und das Urheberrecht. Der Erwerb eines Schutzrechts ist üblicherweise an bestimmte Kriterien gebunden, die sich aber je nach Schutzrechtstyp unterscheiden.
Die gewerblichen Schutzrechte
- Marken (Nr. 5193768)
- Domain (Nr. 5193764)
- Schutz gewerblicher Bezeichnungen (Firma, Unternehmensbezeichnung) (Nr. 5193758)
- Technische Schutzrechte: Patent und Gebrauchsmuster (Nr. 5193770)
- Urheberrecht (Nr. 5193774)
- Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz (Nr. 5193772)