Digitale Signatur für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Sachverständige dürfen ihre Gutachten bei Gericht auch elektronisch einreichen. Voraussetzung ist, dass sie die Gutachten mit ihrer qualifizierten elektronischen Signatur versehen.
Wozu dient die IHK-Signaturkarte für Sachverständige?
Die IHK-Signaturkarte ersetzt die Unterschrift und den Sachverständigenrundstempel im elektronischen Rechtsverkehr und erbringt den Nachweis der Authentizität und Originalität des Gutachtens.
Der elektronische Zugang zur Justiz und die Einführung von elektronischen Gerichtsakten ist bundesweit noch in der Einführungsphase. Damit sollen die Verfahren beschleunigt und Einsparungen bei den Papier-, Druck- und Versandkosten sowie bei der Archivierung erzielt werden. Ebenso werden in den Sachverständigenbüros die Prozesse sukzessive digitalisiert, insbesondere Gutachten per E-Mail übermittelt und elektronisch archiviert. Spätestens 2022 gehört der gewöhnliche Brief per Post oder der Versand des erstellten Gutachtens in Papierform der Vergangenheit an. Ab 01.01.2022 wird der elektronische Rechtsverkehr einziger zugelassener Kommunikationsweg auf für sogenannte "Professionelle Einreicher" - respektive für die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständige in ganz Deutschland sein und einzig die verfahrensrechtliche Schriftform erfüllen.
Seit Januar 2018 dürfen Sachverständige ihre Gutachten bei Gericht elektronisch einreichen, sofern sie diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Die IHK-Signaturkarte für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ersetzt die Unterschrift und den Rundstempel im elektronischen Rechtsverkehr. Auch Privatgutachten werden zunehmend nur noch in Dateiform übermittelt und sind dann verpflichtend mit der qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen, siehe § 12 Abs. 1 und § 13 Abs. 2 SVO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 125 KB).
Auf der IHK-Signaturkarte für Sachverständige sind folgende Daten hinterlegt:
- Name und Vorname des Sachverständigen
- Bestellungstenor (Sachgebiet)
- die zuständige IHK (Bestellungskörperschaft)
- Die Information, dass die Signaturkarte nur im Rahmen der Sachverständigentätigkeit eingesetzt werden darf.
Die spezielle IHK-Signaturkarte für öffentliche bestellte Sachverständige wurde sowohl für die Übermittlung von Gerichts- und Privatgutachten als auch für den Einsatz elektronischer Archivierung der Gutachten entwickelt.
Wie Sie die IHK-Signaturkarte beantrage und welche Technik Sie zum elektronischen Signieren benötigen, finden Sie in unserem Flyer:
Die IHK-Signaturkarte für Sachverständige im Überblick
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, die eine IHK-Signaturkarte beantragen wollen, müssen sich dafür persönlich identifizieren lassen.
Technische Voraussetzungen für die Nutzung der IHK-Signaturkarte:
Kartenlesegerät mit Tastenfeld
PC mit Internetzugang und USB-Port für den Anschluss des Kartenlesers
Microsoft-Betriebssystemumgebung ab Windows 7
Arbeitsspeicher: 2 GB (empfohlen 4 GB)
PC mit Internetzugang und USB-Port für den Anschluss des Kartenlesers
Microsoft-Betriebssystemumgebung ab Windows 7
Arbeitsspeicher: 2 GB (empfohlen 4 GB)
Kosten für die IHK-Signaturkarte mit zweijähriger Gültigkeit:
Erstkarte mit IHK-Beantragung: EUR 147,06 zzgl. MwSt.
Folgekarte: EUR 114,00 zzgl. MwSt.
Folgekarte: EUR 114,00 zzgl. MwSt.
Elektronische Kommunikation mit der Justiz
Zum elektronischen Versand von Gutachten und zur Kommunikation mit der Justiz empfiehlt es sich, den Governikus Communicator Justiz Edition auf dem eigenen PC zu installieren. Die Anwendung steht kostenlos im Internet zur Verfügung.
Wie kommt die digitale Signatur auf das Gutachten?
Neben der persönlichen IHK-Signaturkarte benötigen Sie ein Kartenlesegerät mit eigener Tastatur sowie eine Signatursoftware – Anbieterinformationen erhalten Sie bei der IHK.
- Speichern Sie Ihr Gutachten als pdf-Datei ab.
- Rufen Sie die Gutachten-Datei in der Signatursoftware auf und klicken Sie auf "signieren".
- Stecken Sie die Karte ins Lesegerät, geben Sie auf dem Kartenlesegerät den PIN-Code ein und bestätigen Sie diesen.
- Jetzt ist die elektronische Signatur dauerhaft mit der elektronischen Gutachten-Datei verbunden.
- Der Empfänger kann sich auf die Echtheit des Absenders und des unverfälschten Gutachteninhalts verlassen.
Wo können Sie die digitale IHK-Signaturkarte beantragen?
IHK Frankfurt am Main
Service-Center
Schillerstraße 11 / Ecke Rahmhofstraße
60313 Frankfurt am Main
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60313 Frankfurt am Main
069 2197-0
info@frankfurt-main.ihk.de
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Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin!