Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger werden

Die IHK Frankfurt ist für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen in wirtschaftlichen und technischen Bereichen in ihrem IHK-Bezirk zuständig.
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständige auf den Gebieten der Wirtschaft durch die erfolgt im Rahmen von § 36 Gewerbeordnung (GewO). Die öffentliche Bestellung von Sachverständigen ist die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation. Sie ist keine Zulassung zu einem Beruf und auch nicht Voraussetzung für eine Tätigkeit als Sachverständiger.
Der Begriff des Sachverständigen ist nicht geschützt. Die öffentliche Bestellung dient daher dem Zweck, Auftraggebern solche Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren besondere Qualifikation und persönliche Integrität überprüft wurden. Sie erfolgt ausschließlich im öffentlichen Interesse. Gerichte, Behörden, die Wirtschaft, aber auch die Allgemeinheit sollen darauf vertrauen können, dass diese Sachverständige ihre Gutachten qualitativ hochwertig, unparteiisch, unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen erstatten.
Tätigkeiten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen können neben der Erstattung von Gutachten auch andere Sachverständigen-Tätigkeiten wie Beratung, Überwachung, Prüfung, Erteilung von Bescheinigungen sowie schiedsgutachterliche oder schiedsrichterliche Tätigkeiten sein.
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Diese und ebenso das Verfahren sind im Einzelnen in der Sachverständigenordnung der IHK Frankfurt am Main geregelt.