Rechtsgrundlagen: Sachverständigenordnung und Richtlinien
Die allgemeinen Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung sowie die Rechte und Pflichten des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind in der Sachverständigenordnung (SVO) geregelt. Die Richtlinien zur DIHK- Mustersachverständigenordnung (MSVO) erläutern die Anwendung und Auslegung der Sachverständigenordnung.