Grundsteuerreform

Grundsteuerbescheide genau prüfen

Die Finanzämter versenden seit Ende 2022 Grundsteuerbescheide. In Bundesländern, in denen ein Grundsteuerwert ermittelt wird, stellen die Finanzbehörden einen Grundsteuerwertbescheid aus. Außerdem berechnen sie anhand einer gesetzlich festgeschriebenen Steuermesszahl den Grundsteuermessbetrag und stellen einen Grundsteuermessbescheid aus.

Mit dem Grundsteuermessbetrag werden Gemeinden ab dem Jahr 2025 die neue Grundsteuer berechnen. Auf den Messbetrag wird ein in den Kommunen noch festzulegender Hebesatz angewendet werden.

Die neue Grundsteuer wird mit dem Grundsteuerbescheid in der Regel direkt gegenüber dem Eigentümer bekannt gegeben. Wichtig ist dabei, dass es sich bei dem jetzt versandten Grundsteuerwertbescheid um einen Grundlagenbescheid handelt. Dieser ist für den Grundsteuermessbescheid und dieser wiederum für den Grundsteuerbescheid bindend.

Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass die Grundlagenbescheide unterschiedliche Bezeichnungen haben (neben Grundsteuerwertbescheid auch Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge), da in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Grundsteuermodelle zur Anwendung kommen.

Gegen den Bescheid kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch beim Finanzamt eingelegt werden. Fehler im Grundlagenbescheid können später nicht mehr gegenüber dem Grundsteuermessbescheid oder dem Grundsteuerbescheid mit Erfolg angegriffen werden. Wenn erst 2025 festgestellt wird, dass die Daten aus den ersten beiden Bescheiden falsch sind, kann dagegen kein Einspruch mehr eingelegt werden. Darum sollten Eigentümer jetzt genau prüfen, ob die Angaben und Berechnungen im Grundlagenbescheid richtig sind. Hat das Finanzamt die Angaben aus der Feststellungserklärung nicht richtig übernommen, stimmen die Werte nicht oder bestehen Unsicherheiten, sollte in diesen Fällen fristgerecht Einspruch eingelegt werden.

Die Hessische Steuerverwaltung hat unter www.grundsteuer.hessen.de  ausführliche Informationen zur neuen Grundsteuer sowie eine Checkliste zu den erforderlichen Angaben veröffentlicht.