Vorsteuer-Vergütungsverfahren: Gegenseitigkeit
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 9.11.2022 die aktualisierten Verzeichnisse der Drittstaaten, zu denen die Gegenseitigkeit im Sinne des § 18 Absatz 9 Satz 5 UStG besteht, und der Drittstaaten, zu denen die Gegenseitigkeit nicht gegeben ist, bekannt gegeben.