Produktkennzeichnungen
Hersteller bzw. Lieferanten von Produkten sind verpflichtet, auf den Produkten bzw. deren Verpackung Kennzeichnungen anzubringen, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
So muss jedes Produkt, das unter eine der so genannten CE-Verordnungen fällt, eine CE-Kennzeichnung tragen, die bestätigt, dass das Produkt alle europäischen Anforderungen erfüllt. Textilien müssen nach der Textilkennzeichnungsverordnung Angaben zur Faserzusammensetzung tragen. Auch Lebensmittelverpackungen müssen unter anderem eine Zutatenliste, Angaben zum Mindesthaltbarkeitsdatum und Nährwertangaben aufweisen. Andere Kennzeichnungen enthalten Warnhinweise oder Informationen über die Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften etc.
Soweit eine gesetzliche Verpflichtung besteht, ein bestimmtes Produkt mit einer bestimmten Kennzeichnung zu versehen, führt ein Verstoß gegen diese Verpflichtung in der Regel gleichzeitig zu einem Verstoß gegen das UWG.
Vorschriften, die eine Kennzeichnung von Produkten vorsehen, dienen durchweg dem Schutz der Verbraucher und stellen damit Marktverhaltensregelungen im Interesse der Verbraucher im Sinne von § 3a UWG dar.
Bei Fragen rund um das Produktrecht oder die CE-Kennzeichnung wenden Sie sich gerne an das Team von IHK Hessen innovativ: https://www.ihk-hessen-innovativ.de/themen/ce-kennzeichnung