Rücknahmepflicht
Die gesetzliche Grundlage für die Produktverantwortung in der Abfallwirtschaft ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Neben Vorgaben für die Entwicklung und Herstellung langlebiger Produkte werden teilweise Pflichten zur Rücknahme nach Gebrauch und umweltgerechten Entsorgung normiert.
Konkrete Vorgaben für bestimmte Produkte können durch Gesetze oder Verordnungen festgelegt werden.
So konkretisieren z.B.
- Verpackungs-Verordnung,
- Altfahrzeugverordnung,
- Batteriegesetz,
- Elektro- und Elektronikgerätegesetz,
- Altölverordnung
den Umfang der abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung durch besondere Rücknahmeregelungen.
Solche Rücknahmeverpflichtungen stellen regelmäßig auch Marktverhaltensregelungen i.S.d. § 3a UWG dar.
Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Rücknahmevorschriften