Anträge und Formulare

Mit Wirkung zum 1. August 2014 ist das Honoraranlageberatungsgesetz in Kraft getreten. Für den Honorar-Finanzanlagenberater wurde mit § 34h ein eigener Erlaubnistatbestand in die Gewerbeordnung (GewO) aufgenommen. Für eine Berufsausübung ist zusätzlich das Erfordernis einer Registrierung in einem öffentlich einsehbaren Register zu beachten.
Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO können in einem vereinfachten Verfahren die Erlaubnis nach § 34h GewO erhalten und sich registrieren lassen. Wird die Erlaubnis nach § 34h GewO unter Vorlage der Erlaubnis nach § 34f GewO sowie des Versicherungsnachweises für die Tätigkeit als Honorar-Finanzanlagenberater (neue Versicherungsbestätigung erforderlich!) im Umfang der erforderlichen Erlaubnis beantragt, so erfolgt keine Prüfung der Zuverlässigkeit, der geordneten Vermögensverhältnisse und der Sachkunde.
Eine Voraussetzung für die Erlaubniserteilung nach § 34h GewO ist jedoch der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Die Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung kann auch durch Gruppenversicherungen erfüllt werden, sofern für jeden einzelnen Berater (Erlaubnisträger) die volle Deckungssumme zur Verfügung steht. Bitte reichen Sie keinen Versicherungsschein und keine Police ein.
Für Angestellte gilt auch weiterhin keine Erlaubnispflicht. Sofern sie jedoch bei der Anlageberatung unmittelbar mitwirken, hat der Gewerbetreibende zu gewährleisten, dass sie zuverlässig und sachkundig sind. Ferner ist der Gewerbetreibende verpflichtet, diese Mitarbeiter unverzüglich nach Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der Registerstelle zu melden und in das Vermittlerregister eintragen zu lassen.

In Frankfurt am Main, dem Hochtaunus- und Main-Taunus-Kreis wird die Erlaubniserteilung und Registrierung von der IHK Frankfurt am Main durchgeführt.

Achtung:
Bei den Antragsformularen ist zwischen dem Antrag einer natürlichen Person und dem Antrag einer juristischen Person mit eigener Rechtspersönlichkeit zu unterscheiden sowie danach, ob es sich um ein Regelverfahren oder ein vereinfachtes Verfahren handelt.

Bei Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, OHG, KG) hat jeder geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter die Erlaubnis auf seinen Namen zu beantragen. Die Erlaubnis ist personengebunden, d. h. auch wenn der Antragsteller als geschäftsführender Gesellschafter an mehreren Personengesellschaften beteiligt ist und jeweils als Honorar-Finanzanlagenberater im Sinne von § 34h GewO tätig wird, hat er nur einmal die Erlaubnis - bezogen auf seine Person - zu beantragen. Die Personengesellschaft selbst kann nicht Träger der Erlaubnis sein! Bei OHGs und KGs muss allerdings neben den geschäftsführenden Gesellschaftern zusätzlich ein Versicherungsnachweis für die Gesellschaft selbst eingereicht werden. Bei der GmbH & Co. KG ist grundsätzlich die Komplementär-GmbH die Gewerbetreibende und damit erlaubnispflichtig.

Bitte reichen Sie die Anträge stets im Original ein!


Umfassende Informationen zur Regulierung der Honorar-Finanzanlagenberater finden Sie hier.

Anträge für das Erlaubnis- und Registrierungsverfahren

Natürliche Personen (z.B. nicht im Handelsregister eingetragene Einzelunternehmen, eingetragene Kaufleute, geschäftsführungsbefugte Gesellschafter einer Personengesellschaft) nutzen für das Regelverfahren bitte die folgenden Formulare:
Formular 1.1
Vereinfachtes Verfahren/Umwandlung einer Erlaubnis nach § 34f GewO:
Formular 2


Juristische Personen (z.B. GmbH, AG, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)) nutzen für das Regelverfahren bitte die folgenden Formulare:
Formular 1.2
Vereinfachten Verfahren/Umwandlung einer Erlaubnis nach § 34f GewO:
Formular 2
Antrag auf Erlaubnis gemäß § 34h Abs. 1 S. 1 GewO sowie Eintragung in das Vermittlerregister im vereinfachten Verfahren (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1824 KB)
Formular 8
Beiblatt – Angaben zur Person des gesetzlichen Vertreters bei juristischen Personen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 201 KB)

Antrag auf Eintragung der bei der Anlagenberatung unmittelbar mitwirkenden Arbeitnehmer/innen in das Vermittlerregister für Honorar-Finanzanlagenberater (§ 34h Abs. 1 S. 4 GewO i. V. m. § 34f Abs. 6 GewO)
Bitte nutzen Sie zur Anzeige der bei der Anlagenberatung unmittelbar mitwirkenden Personen das folgende Formular:
Formular 4:
Antrag auf Eintragung der bei der Anlagenberatung mitwirkenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 191 KB)

Beiblatt zur Angabe weiterer Personenhandelsgesellschaften
Bitte dieses Beiblatt nur verwenden, sofern der Antragsteller als geschäftsführender Gesellschafter in weiteren Personenhandelsgesellschaften tätig ist.
Formular 9:
Beiblatt zur Angabe von weiteren Personenhandelsgesellschaften (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 195 KB)

Formular für die Mitteilung von Änderungen der Registerdaten
Bitte dieses Formular verwenden, sofern sich beispielsweise Ihre Betriebsanschrift geändert hat oder ein neuer Geschäftsführer in einer GmbH tätig wird.
Formular 10.1:
Mitteilung über die Änderung der Registerdaten (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 235 KB)

Formulare für den Erlaubnisverzicht

Sofern Sie als Honorar-Finanzanlagenberater ganz oder teilweise auf Ihre Erlaubnis nach § 34h GewO verzichten möchten, können Sie dies der IHK Frankfurt am Main mit den nachfolgenden Formularen mitteilen:
Möchten Sie komplett auf die Erlaubnis verzichten, ist Formular 11.1 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 151 KB) zu verwenden.
Für einen Teilverzicht verwenden Sie bitte Formular 11.2 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 159 KB).