Erlaubnisverfahren für Versicherungsberater
Versicherungsberater, deren Tätigkeit bisher im Rechtsberatungsgesetz geregelt war, benötigen seit dem 22. Mai 2007 eine Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO. Zudem sind sie verpflichtet, sich unverzüglich nach Aufnahme ihrer Tätigkeit in das Versicherungsvermittlerregister nach § 11a GewO eintragen zu lassen.
Bitte beachten Sie, dass für natürliche Personen (nicht in das Handelsregister eingetragene Einzelunternehmer sowie eingetragene Kaufleute) und juristische Personen (z. B. GmbH, AG, Genossenschaft) unterschiedliche Antragsformulare zu verwenden sind!
Hinweis: Bei Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, OHG, KG) hat jeder geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter die Erlaubnis auf seinen Namen zu beantragen. Die Personengesellschaft selbst kann nicht Träger der Erlaubnis sein! Bei der GmbH & Co. KG ist grundsätzlich die Komplementär-GmbH die Gewerbetreibende und damit erlaubnispflichtig.
Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Merkblatt für Versicherungsberater.
Hinweis: Bei Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, OHG, KG) hat jeder geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter die Erlaubnis auf seinen Namen zu beantragen. Die Personengesellschaft selbst kann nicht Träger der Erlaubnis sein! Bei der GmbH & Co. KG ist grundsätzlich die Komplementär-GmbH die Gewerbetreibende und damit erlaubnispflichtig.
Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Merkblatt für Versicherungsberater.
Anträge für das Erlaubnis- und Registrierungsverfahren:
Natürliche Personen (z.B. nicht im Handelsregister eingetragene Einzelunternehmen, eingetragene Kaufleute, geschäftsführungsbefugte Gesellschafter einer Personengesellschaft) nutzen bitte die folgenden Formulare:
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Formular 2.1
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Formular 2.3
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Formular 7.1
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Juristische Personen (z.B. GmbH, AG, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)) nutzen bitte die folgenden Formulare:
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Formular 2.2
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Formular 2.4
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Formular 7.2
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Formular 8
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Sachkundenachweis (Delegation)
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Soweit der Antragsteller oder bei juristischen Personen ein oder mehrere Mitglieder der Geschäftsführung den für die Erlaubniserteilung erforderlichen Sachkundenachweis nicht selbst erbringen können oder wollen, besteht die Möglichkeit, den Nachweis der Sachkunde auf andere Personen im Unternehmen zu delegieren.
Bei einer Delegation des Sachkundenachweises ausschließlich auf Angestellte (z. B. Prokurist, Handlungsbevollmächtigter) oder innerhalb der Geschäftsführung einer juristischen Person verwenden Sie bitte: |
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Formular 4.2
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Nachweis der erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung
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Zum Nachweis der für die Erlaubniserteilung notwendigen Berufshaftpflichtversicherung finden Sie hier Muster, die wir als Bescheinigung anerkennen können. Bitte reichen Sie keinen Versicherungsschein und keine Police ein.
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Muster 5.1
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Muster 5.2
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Muster 5.3
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Beiblatt zur Angabe weiterer Personenhandelsgesellschaften
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Bitte dieses Beiblatt nur verwenden, sofern der/die Antragsteller/-in als geschäftsführender Gesellschafter in weiteren Personenhandelsgesellschaften tätig ist.
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Formular 9
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