Erlaubnisverfahren für Versicherungsvermittler

Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler und Mehrfachagenten, die für mehrere Versicherungsunternehmen Versicherungen vermitteln, deren Produkte zueinander in Konkurrenz stehen, benötigen eine Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Auch so genannte gebundene Versicherungsvermittler (Ausschließlichkeitsvertreter), die bei einer Registrierung durch ihr Versicherungsunternehmen eigentlich nicht der Erlaubnispflicht unterliegen, steht es frei, eine Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO zu beantragen.
Seit dem 22. Mai 2007 sind Sie zudem verpflichtet, sich unverzüglich nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit in das Versicherungsvermittlerregister nach § 11a GewO eintragen zu lassen.

Bitte beachten Sie, dass für natürliche Personen (nicht in das Handelsregister eingetragene Einzelunternehmer sowie eingetragene Kaufleute) und juristische Personen (z. B. GmbH, AG, Genossenschaft) unterschiedliche Antragsformulare zu verwenden sind!

Hinweis: Bei Personenhandelsgesellschaften (BGB-Gesellschaft, OHG, KG) hat jeder geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter die Erlaubnis auf seinen Namen zu beantragen. Die Personenhandelsgesellschaft selbst kann nicht Träger der Erlaubnis sein! Bei der GmbH & Co. KG ist grundsätzlich die Komplementär-GmbH die Gewerbetreibende und damit erlaubnispflichtig.

Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Merkblatt für Versicherungsvermittler mit Erlaubnis.

Anträge für das Erlaubnis- und Registrierungsverfahren:

Natürliche Personen (z.B. nicht im Handelsregister eingetragene Einzelunternehmen, eingetragene Kaufleute, geschäftsführungsbefugte Gesellschafter einer Personengesellschaft) nutzen bitte das folgende Formular:
Formular 1.1
Formular 11

Juristische Personen (z.B. GmbH, AG, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)) nutzen bitte die folgenden Formulare:
Formular 1.2
Formular 8
Formular 11

Sachkundenachweis (Delegation)

Beschäftigen Sie in Ihrem Unternehmen Personen, die für die Versicherungsvermittlung in leitender Position verantwortlich sind? Dann füllen Sie bitte Formular 13 aus
Formular 13

Nachweis der erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung

Versicherungsbestätigung für Versicherungsvermittler und -berater:
Zum Nachweis der für die Erlaubniserteilung notwendigen Berufshaftpflichtversicherung finden Sie hier Muster der Versicherungsbestätigungen, die wir als Bescheinigung anerkennen können. Bitte reichen Sie keinen Versicherungsschein und keine Beitragsrechnung ein.
Bitte verwenden Sie als
  • Versicherungsvermittler nach § 34d Abs. 1 GewO oder
  • Versicherungsberater nach § 34d Abs. 2 GewO oder
  • Versicherungsvermittler nach § 34d Abs. 6 GewO
für den Versicherungsnachweis ausschließlich das Formular 5.1 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 14 KB) oder eine inhaltsgleiche Erklärung Ihres Versicherungsunternehmens. (Die Versicherungsbestätigung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der Erlaubnisbehörde nicht älter als drei Monate sein).

Im Falle eines Gruppenversicherungsvertrags verwenden Sie bitte das Formular 5.2 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 15 KB) oder eine inhaltsgleiche Erklärung Ihres Versicherungsunternehmens.

Für den Fall einer Beteiligung an einer/mehreren Personenhandelsgesellschaft/-en:
Sofern Sie als Antragsteller in einer oder mehreren Personenhandelsgesellschaft/-en als geschäftsführender Gesellschafter tätig sind, müssen Sie für die jeweilige Personenhandelsgesellschaft zusätzlich jeweils einen Versicherungsvertrag abschließen. Dabei kann der Versicherungsvertrag für die Personenhandelsgesellschaft/-en auch Ihre Tätigkeit als Versicherungsvermittler abdecken. Bitte verwenden Sie ggf. das Formular 5.3 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 15 KB) oder eine inhaltsgleiche Erklärung Ihres Versicherungsunternehmens.