Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler und -berater nach § 34d GewO

Wie kann die Sachkunde nachgewiesen werden?

Ungebundene Versicherungsvermittler sowie Versicherungsberater müssen nach § 34 d Abs. 2 Nr. 4 GewO nachweisen, dass sie über die für Versicherungsvermittlung notwendige Sachkunde verfügen.
Der Nachweis kann durch eine Berufsqualifikation erbracht werden. Es ist gesetzlich festgelegt, welche Berufsqualifikationen der Sachkundeprüfung gleichgestellt sind.
Wer keine dieser Berufsqualifikationen nachweisen kann, muss eine Sachkundeprüfung bei der IHK ablegen.

Wie sieht die Sachkundeprüfung aus?

Die rechtlichen Grundlagen der Sachkundeprüfung finden Sie in
der Versicherungsvermittlerverordnung.
Weitere Details der Prüfung sind in der Prüfungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 71 KB) der IHK Frankfurt am Main geregelt. Die Inhalte der Prüfungen sind mit Lernzielen im DIHK-Rahmenplan aufgeführt.
Weitere Informationen - auch zu anderen prüfenden IHKs - sind auf der Internetseite des DIHK zusammengestellt.

Wie kann ich mich auf die Sachkundeprüfung vorbereiten?

Es gibt Seminare, Fernlehrgänge, Selbstlernmaterial und eine Demoversion zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung.
Lehrgangsanbieter finden Sie in unserem Weiterbildungs-Informations-System.

Wie hoch ist die Gebühr für die Sachkundeprüfung?

Vollständige Prüfung (schriftlich und praktisch) 470,00 €
Teilprüfung nur schriftlich 310,00 €
Wiederholung der praktischen Prüfung 295,00 €
Bei Rücktritt von der Prüfung nach erfolgter
Anmeldung bis vier Wochen vor der Prüfung
30 % der Gebühr
Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
oder Nichtteilnahme
50 % der Gebühr

Wann sind die Termine für die Sachkundeprüfung?

Die IHK-Frankfurt bietet folgende Prüfungstermine an:
Schriftliche Prüfung Praktische Prüfung Anmeldeschluss
13.03.2025 14.03.2025 13.02.2025
12.06.2025 13.06.2025 12.05.2025
Bitte beachten Sie die besonderen Termine der praktischen Prüfung:
Zur Anmeldung nutzen Sie bitte das Online-Formular.

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