Erlaubniserteilung für Versicherungsunternehmen


In Deutschland dürfen Versicherungsgeschäfte grundsätzlich erst dann betrieben werden, wenn das Unternehmen eine Erlaubnis der Aufsicht hat. Will ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts zugelassen werden, muss es verschiedene Voraussetzungen erfüllen.
Dabei hat es unter anderem nachzuweisen, dass es mindestens zwei Geschäftsleiter besitzt, die fachlich geeignet und persönlich zuverlässig sind und dass es über genügend Eigenkapital verfügt. Zudem muss es eine bestimmte Rechtsform haben - die einer Aktiengesellschaft, eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit oder einer öffentlich-rechtlichen Anstalt.

Erteilt ein EU/EWR-Staat einem Versicherer die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb, gilt die Erlaubnis in allen EU/EWR-Staaten. Man spricht hier vom so genannten Europäischen Pass oder dem Single-License-Prinzip. Um in einem anderen EU/EWR-Staat tätig werden zu können, muss das Unternehmen nur noch das so genannte Notifikationsverfahren durchlaufen.