Nr. 12912

Betreiberverantwortung in der Immobilienbewirtschaftung

IHK-Seminar

Veranstaltungsdetails

Das Thema Betreiberverantwortung wird vielfach noch unterschätzt. Viele Immobilieneigentümer, -betreiber und  -verwalter sind sich ihrer Verantwortung nicht umfassend bewusst und unterschätzen die Risiken der gesetzlichen Betreiberpflichten. 

Strafrechtliche Folgen und teilweise sehr hohe Schadensersatzforderungen können die Folge sein. Hinzu kommen die Umsetzung sämtlicher Arbeitsschutzmaßnahmen und der Betriebssicherheitsverordnung sowie die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. Insbesondere gibt es auch die Dokumentationspflicht für Eigen- und Fremddienstleistungen. Schaffen Sie Rechtssicherheit und qualifizieren Sie Ihr Personal, um Risiken und Gefahren in der Gebäudebewirtschaftung zu minimieren. 

Veranstaltungsinhalte

  • Rechtssicherheit in der Immobilienbewirtschaftung
    • Gesetzliche Auflagen von Behörden, Umwelt etc.
  • Grundlagen der Betreiberverantwortung 
    • Gesetzliche Anforderungen
    • Verkehrssicherungspflicht
    • Pflichtenübertragung (Delegation)
    • Betriebssicherheitsverordnung (Gefährdungsbeurteilungen)
    • Dokumentationspflichten und Nachweisführung
  • Risikobereiche in der Immobilienbewirtschaftung 
    • Gefahrenpotenziale
  • Verantwortungsbereiche für Objektverantwortliche
  • Umsetzung der Betreiberverantwortung 
    • Rechte und Pflichten
    • Rechtsfolgen und Schadensersatzforderungen
    • Maßnahmenkatalog und praktische Beispiele

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 02.11.2023 - 03.11.2023
    9:00 - 16:30 Uhr

Weitere Informationen

Sie erhalten Grundlagenwissen und Rüstzeug zur Schaffung von Rechtssicherheit in der Gebäudebewirtschaftung. Es werden Kenntnisse über die gesetzlichen Dokumentationspflichten vermittelt und Handlungsanweisungen zur praxisorientierten Umsetzung anhand von Praxisbeispielen gegeben. 

Unsere Seminare/Lehrgänge aus dem Bereich der Immobilienwirtschaft erfüllen die Voraussetzungen für die Weiterbildungspflicht nach § 34c GewO in Verbindung mit § 15b MaBV für  Immobilienmakler/innen und/oder  Wohnimmobilienverwalter/innen. Die Anerkennung stimmen Sie bitte mit den zuständigen Aufsichtsbehörden ab.

  • IHK-Teilnahmebescheinigung