Grundlagen des Konzernabschlusses nach HGB und IFRS
Veranstaltungsdetails
Zielgruppe:
Der Lehrgang wendet sich an Personen, die bereits gute Kenntnisse in der Buchhaltung und im Jahresabschluss besitzen (erworben z.B. durch das Zertifikat “Buchführung III”). Angesprochen werden insbesondere Buchhaltungskräfte, die in Unternehmen agieren, welche mit anderen Unternehmen verbunden sind (z.B. über ein Mutter-Tochter-Verhältnis).
Ziel des Lehrgangs:
Der Lehrgang behandelt die Grundlagen der Konzernabschlusserstellung nach HGB und nach IFRS. Durch viele Übungsaufgaben werden die einzelnen Konsolidierungsschritte nachvollziehbar dargestellt, die bei der Erstellung eines Konzernabschlusses von Bedeutung sind. Dabei erfolgt eine Gegenüberstellung der Unterschiede der HGB-Regeln zu den IFRS-Grundsätzen. Beispiele aus den aktuellen Konzernabschlüssen von großen Kapitalgesellschaften runden das Thema ab.
Der Lehrgang vermittelt einen umfassenden Überblick über das Gebiet der Konzernbuchhaltung und ist ist als Wahlbaustein auf dem Weg zum Finanzbuchhalter (IHK) anerkannt.
Inhalt:
Während der Einzelabschluss das Instrument der Rechnungslegung eines rechtlich selbständigen Unternehmens darstellt, soll der Konzernabschluss über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der gesamten wirtschaftlichen Einheit „Konzern“ informieren. Angesichts der steigenden Anzahl von Unternehmensverbindungen hat die Bedeutung des Informationsinstruments Konzernabschluss stetig zugenommen.
Ein Konzern besteht aus mindestens zwei Unternehmen, dem Mutterunternehmen (MU) und wenigstens einem Tochterunternehmen (TU). Trotz ihrer rechtlichen Selbständigkeit stellen diese Unternehmen wirtschaftlich eine Einheit dar, denn das MU kann das TU beherrschen, weil es z.B. über die Mehrheit der Anteile verfügt.
Ergänzend zu den Jahreseinzelabschlüssen muss das MU einen Konzernabschluss aufstellen (§§ 290ff. HGB). Kapitalmarktorientierte MU sind verpflichtend den Konzernabschluss nach IFRS-Grundsätzen zu erstellen. Die anderen MU können wählen, ob Sie einen HGB-Konzernabschluss oder einen IFRS-Konzernabschluss erstellen (§ 315e HGB).
- Verpflichtung zur Aufstellung von Konzernabschlüssen und Konsolidierungskreis
- Überleitung zu einer HB II mit einheitlichem Bilanzansatz und einheitlichen Bewertungen
- Kapitalkonsolidierung
- Schuldenkonsolidierung
- Aufwands- und Ertragskonsolidierung
- Zwischenergebniseliminierung
- Währungsumrechnung im Konzern
- Bewertung von Beteiligungen nach der Equity-Methode
- Bilanzierung von Gemeinschaftsunternehmen
Gliederung:
1. Grundlagen des Konzernabschlusses nach HGB und IFRS | 1.1. Idee des Konzernabschlusses – Adressaten, Umfang und Funktionen |
2. Verpflichtung zur Aufstellung und Konsolidierungskreis | 2.1. Beherrschungsmöglichkeit eines anderen Unternehmens |
3. Überleitung zu einer HB II | 3.1. Einheitliche Ansatzregeln aufgrund konzerneinheitlicher Bilanzierungsrichtlinie |
4. Kapitalkonsolidierung | 4.1. Auflösung der stillen Reserven und Lasten beim TU (HB III) mit Bildung von latenten Steuern |
5. Währungsumrechnung im Konzern | 5.1. Bestimmung der funktionalen Währung nach IAS 21 |
6. Schuldenkonsolidierung | 6.1. Konsolidierung von Intercompany-Salden |
7. Aufwands- und Ertragskonsolidierung sowie Zwischenerfolgseliminierung | 7.1. Eliminierung von Innenumsatzerlöse |
8. Bewertung von Beteiligungen nach der Equity-Methode | 8.1. Equity-Methode versus Kapitalkonsolidierung |
9. Die Bilanzierung von Gemeinschaftsunternehmen („Joint Ventures“) | 9.1. Wahlrecht zur Quotenkonsolidierung nach HGB |
