Aktuelle Beteiligungsmöglichkeiten

Sie vertreten ein Unternehmen - egal ob groß oder klein - mit Sitz im Bezirk der IHK Frankfurt am Main und wollen ihre Meinung einbringen? Dann sind Sie in unserem Beteiligungsportal richtig. Hier finden Sie die aktuellen Themen, an denen Sie sich beteiligen können.

Sachverständigenordnung der IHK Frankfurt am Main
Die IHK Frankfurt am Main beabsichtigt ihre Sachverständigenordnung (SVO) zu ändern. Satzungen der Bestellungskörperschaften für die öffentliche Bestellung von Sachverständigen, die dem Anwendungsbereich der Richtlinie 2005/36/EG in der jeweils geltenden Fassung unterfallen, haben gemäß § 36 Absatz 4 und 4a Gewerbeordnung (GewO) die Vorgaben der EU-Richtlinie 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten. Dies gilt insbesondere bei neuen oder zu ändernden Vorschriften.
Hier wird der Entwurf folgender geänderter bzw. neu gefasster Regelungen veröffentlicht:
Bis zum 12. August 2024 kann in die beabsichtigten Änderungen der SVO Einsicht und hier dazu Stellung genommen werden.