Widerspruch gegen den Beitragsbescheid

Sie haben die Möglichkeit, gegen den Beitragsbescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der IHK Frankfurt Widerspruch zu erheben.

Die IHK Frankfurt entscheidet dann mit einem förmlichen Widerspruchsbescheid. Allerdings erheben wir eine Gebühr, wenn Ihr Widerspruch abgelehnt werden muss. Die Gebühr hierfür beträgt gemäß Tarifnummer 13 der Gebührenordnung je nach Aufwand zwischen 52,00 € und 512,00 €.

Beachten Sie bitte, dass der Widerspruch gemäß § 80, Absatz 2, Nr. 1 der VwGO keine aufschiebende Wirkung hat. Sie müssen den Beitrag trotz Ihres Widerspruchs zunächst bezahlen.

Bei Zurückweisung des Widerspruchs gegen den Beitragsbescheid in Form eines klagefähigen Widerspruchbescheides, ist die Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main möglich.

Bei einem Vorauszahlungsbescheid kann die Bemessungsgrundlage angepasst werden. Eine Korrektur ist immer dann sinnvoll, wenn sich Ihre Einkünfte gegenüber den Vorjahren absehbar verändern werden. Die Erhebung eines Widerspruchs ist in diesen Fällen nicht notwendig.