Aufgaben der Vollversammlung

Was sind die Aufgaben der Vollversammlung?

Die Vollversammlung ist das "Parlament der Wirtschaft" und das oberste Beschlussorgan der IHK. Sie bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit und ist zuständig für alle Angelegenheiten, die für die gewerbliche Wirtschaft im IHK-Bezirk relevant sind. Ihre demokratisch gewählten Mitglieder entscheiden über alle wichtigen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung. Die Vollversammlung beschließt insbesondere über Beiträge, Satzungen, Wahlordnung, Wahl des Präsidenten und der Vizepräsidenten, Bestellung des Hauptgeschäftsführers, Einrichtung und Besetzung von Ausschüssen, IHK-Haushalt und die Gebührenordnung.
Richtungsentscheidungen und Kostenkontrolle
In ihren regelmäßig stattfinden Sitzungen bestimmt die Vollversammlung ihre Positionen zu wirtschaftspolitischen Fragen. Sie beschließt zudem die wichtigsten Projekte der IHK Frankfurt und entscheidet über die Verwendung und den Einsatz von Mitteln. Ihr obliegt sowohl das Recht, über den Haushalt zu entscheiden, als auch die Mitgliedsbeiträge und Gebühren festzusetzen.
Die IHK-Vollversammlung repräsentiert das Gesamtinteresse der Wirtschaft gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Die IHK Frankfurt vertritt dieses Gesamtinteresse der Wirtschaft in Frankfurt am Main sowie in den Kreisen Hochtaunus und Main-Taunus (ohne Hochheim).

Vielfalt der Interessen der Unternehmen bündeln
Alle Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind per Gesetz Mitglied ihrer IHK vor Ort. Damit die IHK das Gesamtinteresse der Unternehmen vertreten kann, ist sie auf Unternehmer angewiesen, die sich im Ehrenamt engagieren und damit den Kurs ihrer IHK bestimmen. Die Interessen des kleinen Ein-Mann-Betriebs, des Technologieunternehmens, des mittelständischen Fabrikanten und des weltweit aktiven Konzerns sind zwar manchmal sehr unterschiedlich, sie haben aber auch vieles gemeinsam: Sie alle brauchen zum Beispiel ein wirtschaftsfreundliches Umfeld, eine gute Verkehrsinfrastruktur und gut ausgebildete Fachkräfte. Grundgedanke der IHK ist es daher, die Vielfalt der Unternehmensinteressen darzustellen und sie zu einer Position der regionalen Wirtschaft zu bündeln.
Die Vollversammlung besteht aus 89 Mitgliedern, die alle fünf Jahre neu gewählt werden. Gewählt werden kann, wer entweder als wahlberechtigtes Mitglied der IHK selbst ein Gewerbe betreibt oder zur gesetzlichen Vertretung eines wahlberechtigten IHK-Mitgliedsunternehmens befugt ist. Wählbar sind auch in das Handelsregister eingetragene Prokuristen oder unter besonderen Voraussetzungen auch sogenannte besonders bestellte Bevollmächtigte. Die Mitglieder der Vollversammlung nehmen ihre Aufgaben ehrenamtlich wahr.

Nur wer aktiv mitmacht, kann etwas bewegen
Sie wollen die Zukunft der Wirtschaft in Ihrer Region mitbestimmen und sich in die Arbeit Ihrer IHK vor Ort einbringen? Dann können Sie in Ihrer Wahlgruppe einem Unternehmer Ihres Vertrauens Ihre Stimme geben. Außerdem können Sie sich natürlich auch selbst als Kandidat in Ihrer Wahlgruppe zur Wahl stellen. Neben der Wahl zur Vollversammlung bieten sich allerdings noch eine Vielzahl weiterer Möglichkeiten, sich in Ihrer IHK im positiven Sinne einzumischen. Sprechen Sie uns gerne dazu an. Nur wer aktiv mitmacht, kann auch etwas bewegen.