1. Bekanntmachung des Wahlausschusses
Zur Neuwahl der Vollversammlung
der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main
Die Amtszeit der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main endet mit dem 31. März 2024. Aus diesem Grund wählen Anfang 2024 die IHK-zugehörigen Unternehmen die Vollversammlung für die Amtsperiode vom 1. April 2024 bis 31. März 2029. Die amtierende Vollversammlung bleibt bis zur konstituierenden Sitzung der neu gewählten Vollversammlung im Amt.
Wahlausschuss
Die Vollversammlung hat in der Sitzung am 12. Juli 2023 gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 Wahlordnung der IHK Frankfurt am Main (WahlO) zur Durchführung der Wahl der Vollversammlung einen Wahlausschuss gewählt, der sich wie folgt zusammensetzt:
Mitglieder:
Hans-Werner Geiss
Matthias Hofmeister
Matthias R. Knapp
Michael Pauly
Dr. Joachim Reiff (Vorsitzender)
Stellvertretende Mitglieder:
Sabine Arend
Alessa Bluhm
Dr. Peter Wahl
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 17. Juli 2023 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die gemäß der WahlO zusammen mit weiteren Hinweisen für die Durchführung der Wahl hiermit bekanntgegeben werden:
1. Wahlverfahren
Die Wahl findet schriftlich (Briefwahl) und zusätzlich in elektronischer Form (elektronische Wahl) statt. Die Wahlberechtigten erhalten von der IHK Frankfurt am Main ihre Wahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Stimmzettel- und Rücksendeumschlag) für die Briefwahl und zusätzlich ihre Zugangsdaten zum Wahlportal für die elektronische Wahl.
2. Wahlfrist
Der Wahlausschuss hat bestimmt, dass die Frist, in der gewählt werden kann,
am 20. Februar 2024 um 12:00 Uhr endet.
Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Stimmzettel bei der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, eingegangen oder auf dem Wahlserver gespeichert sein (§ 8 Abs. 2 WahlO).
Der Wahlausschuss weist darauf hin, dass die Wahlunterlagen ab dem 18. Januar 2024 versendet werden. Das Online-Wahlsystem wird an diesem Tag um 12:00 Uhr freigeschaltet.
Voraussichtlicher Tag der Stimmauszählung ist der 22. Februar 2024.
3. Wählerlisten
Wählen kann nur, wer in den festgestellten Wählerlisten eingetragen ist oder bis eine Woche vor dem Ende der Wahlfrist (§ 8 Abs. 2 WahlO) nachweist, dass sein Wahlrecht erst nach Ablauf der Frist des § 9 Abs. 4 WahlO entstanden ist (§ 9 Abs. 5 WahlO).
a) Die für jede Wahlgruppe aufgestellten Wählerlisten (§ 9 Abs. 1 und 2 WahlO) können für die Dauer von einer Woche,
vom 22. bis 28. August 2023, jeweils Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 17:30 Uhr und Freitag von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr
im Gebäude der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt, Raum 221, durch die Wahlberechtigten oder ihre Bevollmächtigten eingesehen werden. Die Einsichtnahme beschränkt sich auf die jeweilige Wahlgruppe (§ 9 Abs. 3 WahlO).
b) Anträge auf Aufnahme in eine Wahlgruppe oder auf Zuordnung zu einer anderen Wahlgruppe sowie Einsprüche gegen die Zuordnung zu einer Wahlgruppe können binnen einer Woche nach Ablauf der Auslegefrist,
also vom 29. August bis 4. September 2023,
eingereicht werden. Einsprüche gegen die Wählerlisten sind schriftlich beim Wahlausschuss einzulegen, wobei auch eine Übermittlung per Fax oder eines eingescannten Dokuments per E-Mail zulässig ist (§ 9 Abs. 4 WahlO).
Anträge und Einsprüche sind zu richten an
Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main
Wahlausschuss
60284 Frankfurt am Main
Fax: 069 2197 – 1487
E-Mail: wahlausschuss@frankfurt-main.ihk.de.
4. Aufforderung zur Einreichung von Wahlbewerbungen
Die Wahlberechtigten werden aufgefordert, binnen drei Wochen nach Ablauf der in § 9 Abs. 4 WahlO genannten Frist,
also vom 5. bis 25. September 2023,
für ihre Wahlgruppe Wahlvorschläge beim Wahlausschuss einzureichen (§ 10 Abs. 2 WahlO). Die Summe der gültigen Wahlvorschläge für eine Wahlgruppe ergibt die Kandidatenliste (§ 11 Abs. 1 WahlO).
Gewählt werden 89 Mitglieder der Vollversammlung in gleicher, allgemeiner, unmittelbarer, geheimer und freier Wahl für die Dauer von fünf Jahren. Die IHK-Zugehörigen wählen in ihrer Wahlgruppe jeweils die folgende Anzahl von Mitgliedern der Vollversammlung (§ 7 Abs. 3 WahlO):
Gewählt werden 89 Mitglieder der Vollversammlung in gleicher, allgemeiner, unmittelbarer, geheimer und freier Wahl für die Dauer von fünf Jahren. Die IHK-Zugehörigen wählen in ihrer Wahlgruppe jeweils die folgende Anzahl von Mitgliedern der Vollversammlung (§ 7 Abs. 3 WahlO):
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Industrie
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11 Mitglieder
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Groß- und Außenhandel, Handelsvertreter und -makler
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5 Mitglieder
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Einzelhandel
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7 Mitglieder
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Kreditinstitute und Wertpapierbörse
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10 Mitglieder
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Versicherungen
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1 Mitglied
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Finanzdienstleistungen
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9 Mitglieder
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Verkehr
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6 Mitglieder
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Tourismus-, Freizeit- und Gesundheitswirtschaft
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9 Mitglieder
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Medien, Information und Kommunikation
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8 Mitglieder
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Bau- und Immobilienwirtschaft
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9 Mitglieder
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Wirtschafts- und Unternehmensberatung sowie sonstige Dienstleistungen
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12 Mitglieder
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Bildungswirtschaft
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2 Mitglieder
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Wahlvorschläge sind von IHK-Zugehörigen für ihre Wahlgruppe schriftlich einzureichen, wobei auch eine Übermittlung per Fax zulässig ist. Zulässig ist ebenfalls die Übermittlung eines eingescannten Dokuments per E-Mail. Bewerber können nur für die Wahlgruppe benannt werden, für die sie selbst wahlberechtigt sind (§ 11 Abs. 1 WahlO). Wahlvorschläge sind zu richten an
Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main
Wahlausschuss
60284 Frankfurt am Main
Fax: 069 2197 – 1487
E-Mail: wahlausschuss@frankfurt-main.ihk.de.
Die Wahlvorschläge sind mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Funktion im Unternehmen, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und dessen Anschrift aufzuführen. Außerdem ist eine Erklärung jedes Bewerbers beizufügen, dass er zur Annahme der Wahl bereit ist und dass ihm keine Tatsachen bekannt sind, die seine Wählbarkeit nach der Wahlordnung ausschließen (§ 11 Abs. 2 WahlO).
Der Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen Unterstützung (§ 11 Abs. 3 WahlO).
Wählbar sind natürliche Personen, die spätestens am letzten Tag der Wahlfrist volljährig sind, das IHK-Wahlrecht auszuüben berechtigt sind und wenn sie selbst IHK-Zugehörige sind oder allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung einer IHK-zugehörigen juristischen Person, Handelsgesellschaft oder nichtrechtsfähigen Personenmehrheit befugt sind, oder in das Handelsregister als Prokurist eingetragen sind, oder besonders bestellte Bevollmächtigte von IHK-Zugehörigen sind (§ 5 Abs. 1 WahlO).
Nicht wählbar ist, wer die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt (§ 5 Abs. 3 WahlO).
Für jeden IHK-Zugehörigen kann sich nur ein Kandidat zur Wahl stellen (§ 5 Abs. 4 WahlO).
Veröffentlichung weiterer Informationen zum Wahlergebnis
Der Wahlausschuss informiert, dass die Vollversammlung in ihrer Sitzung am 12. Juli 2023 gemäß § 21 Abs. 3 der WahlO beschlossen hat, dass nach Feststellung des Wahlergebnisses der IHK-Wahl 2024 folgende Informationen zum Wahlergebnis – jeweils abzüglich der unzustellbaren Wahlunterlagen - veröffentlicht werden:
- Prozentuale Wahlbeteiligung insgesamt
- Prozentuale Wahlbeteiligung im Verhältnis Online-/Briefwähler
- Prozentuale Wahlbeteiligung der Handelsregister-Firmen und der Kleingewerbetreibenden
- Prozentuale Wahlbeteiligung der einzelnen Wahlgruppen
- Prozentuale Wahlbeteiligung der Beitragszahler
- Prozentuale Wahlbeteiligung der Ausbildungsbetriebe
- Ranking der gewählten Kandidaten sowie der Nachrücker unter Angabe der auf den einzelnen entfallene Stimmenanzahl
Für Zuschriften an den Wahlausschuss bitten wir Sie, folgende Kontaktdaten zu verwenden:
IHK Frankfurt am Main
Wahlausschuss
60284 Frankfurt am Main
Fax: 069 2197-1487
E-Mail: wahlausschuss@frankfurt-main.ihk.de
Telefonischer Kontakt:
Birgit Diehl
Tel.: 069 2197-1311
Frankfurt am Main, den 17. Juli 2023
Der Wahlausschuss der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main
Dr. Joachim Reiff, Vorsitzender des Wahlausschusses
Eingestellt am 18. Juli 2023