Nr. 5334966

IHK-Vollversammlung

Die Vollversammlung ist das „Parlament der Wirtschaft“ und besteht aus 89 ehrenamtlichen Mitgliedern.
Die Vollversammlung wählt den Präsidenten sowie die Vizepräsidenten und bestellt den Hauptgeschäftsführer. Sie setzt die Ausschüsse ein, beruft die Ausschussvorsitzenden und die Mitglieder und kann auf Vorschlag des Präsidiums bis zu neun Persönlichkeiten als beratende Mitglieder der Vollversammlung hinzuwählen. Die Vollversammlung bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit und genehmigt den Haushaltsplan.