Umschulung

Eine Umschulung findet im Betrieb oder bei Bildungsträgern unter Einbeziehung von Betrieben statt. Umschulungen richten sich an Erwachsene. Aufgrund des höheren Lebensalters, ist eine Umschulung meist kürzer als die reguläre Ausbildungszeit. Es liegt jedoch immer ein regulärer Ausbildungsberuf zu Grunde.

Sie interessieren sich für eine Umschulung?

Arbeitsagenturen und Jobcenter legen fest, ob eine Umschulung sinnvoll ist. Interessierte Personen sollten sich daher in erster Linie an diese Stellen wenden. Den richtigen Ansprechpartner finden Sie hier.

Richtlinien für Anbieter beruflicher Umschulungen

Ansprechpartner für Anbieter von Umschulungsmaßnahmen sind die Ausbildungsberater der IHK Frankfurt am Main.
Für Anbieter beruflicher Umschulungsmaßnahmen haben die Industrie- und Handelskammern Richtlinien entwickelt. Diese können Sie hier nachlesen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 102 KB). Die Umschulungsträger sind verpflichtet, die notwendigen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen sowie die Besichtigung der Umschulungsstätten zu gestatten.

Antrag auf Begutachtung einer Umschulungsmaßnahme

Den Antrag auf Begutachtung einer Umschulungsmaßnahme gem. § 76 Abs. 2 BBIG können Sie hier Online stellen. Bitte beachten Sie, dass durch Stellen des Antrags Kosten gem. der Gebührenordnung der IHK Frankfurt am Main entstehen.
Der Umschulende hat gemäß § 62 Abs. 2 BBiG die Durchführung der beruflichen Umschulung vor Beginn der Maßnahme der zuständigen Stelle schriftlich anzuzeigen. Die Anzeigepflicht erstreckt sich auf den wesentlichen Inhalt des Umschulungsverhältnisses. Bei Abschluss eines Umschulungsvertrages ist eine Ausfertigung der Vertragsniederschrift beizufügen.
Hier finden Sie den entsprechenden Antrag und Vertrag, für die betriebliche und außerbetriebliche Umschulung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 245 KB) als PDF-Datei. 
Bitte beachten Sie, dass in Absprache mit der Agentur für Arbeit (Frankfurt am Main), die Umschulungsverträge zunächst mit einem Sichtvermerk der fördernden Stelle versehen und dann der IHK Frankfurt eingereicht werden.