Sachverständige

Der Tätigkeitsbereich von Sachverständigen im Bereich der Bau- und Immobilienwirtschaft ist von besonderer Bedeutung. Der Verbraucher ist auf sie angewiesen, wenn er z. B. einen Bauschaden beweisen will, sein Hausgrundstück zu Beleihungszwecken bewerten lassen muss, Schadensursachen untersuchen oder eine Vermögensbewertung vornehmen lassen möchte.
Darüber hinaus werden Sachverständige gebraucht, wenn gefährliche und überwachungsbedürftige Anlagen oder sicherheitsrelevante Einrichtungen in periodischen Zeitabständen zu überprüfen sind oder wenn in Schiedsgerichts- oder Schiedsgutachtenverfahren abschließend und verbindlich Tatsachenentscheidungen getroffen werden müssen. Versicherungen setzen sie zur Schadensermittlung und -bewertung ein. Unternehmer brauchen sie, um berechtigte Ansprüche zu begründen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Für folgende im Bereich Bau- und Immobilienwirtschaft bedeutsame Sachgebiete gibt es öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige der IHKs:

  • Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
  • Mieten und Pachten
  • Schäden an Gebäuden
  • Schadstoffe an Innenräumen und Gebäuden
  • Bodenschutz und Altlasten
  • Private Baufinanzierung
  • Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie Bauablaufstörungen
  • Architektenleistungen (Honorare)
  • Qualitätssicherung in der Bauwirtschaft
  • Hausverwaltungsleistungen

Informationen zu den Sachgebieten

Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Diese Sachverständige analysieren die Struktur und Funktionsweise des Grundstücksmarktes sowie des Miet- und Pachtmarktes. Sie haben genaue Kenntnisse über die wirtschaftlichen Einflüsse von Rechten und Lasten an Grundstücken (privat- und öffentlich-rechtlicher Art) sowie deren bewertungstechnische Behandlung. Sie kennen die einschlägigen finanzmathematischen Verfahren, die Methoden der Markt-, Standort- und Renditeanalyse, verfügen über statistische Grundkenntnisse und haben Detailkenntnisse hinsichtlich der Bedeutung der Wertermittlung für Kreditinstitute im Rahmen der Kreditsicherheitenprüfung. Neben den vorgenannten wirtschaftlichen Kenntnissen haben diese Sachverständige ausgewiesenermaßen rechtliche und technische (Baugrundverhältnisse, Baukonstruktion und Baustatik, Bauweisen und Bauverfahren, Baustoffe u. a.) Grundkenntnisse und beherrschen die Wertermittlungsverfahren (Sach-, Ertrags-, Vergleichswertverfahren, sonstige wertbeeinflussende Umstände, Verkehrswertermittlung) in ihrer Anwendung im Einzelfall.
Mieten und Pachten
Diese Sachverständigen verfügen über eigenes Vergleichsmaterial zur Feststellung von Mieten, um Gutachten ausreichend und nachvollziehbar begründen zu können, falls fremde Mieterlisten und Mietspiegel hierfür nicht ausreichen. Sie sind laufend über die Entwicklung und den neuesten Stand des Immobilien- und Baumarktes unterrichtet. Die genaue Kenntnis der Bewertungsmethoden, wie z. B. das Vergleichswertverfahren, Kostenmietverfahren (Wirtschaftlichkeitsberechnung) und deren Anwendung ist vorhanden. Die Wohnwertbestimmung durch fünf Teilnutzwerte (Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage) wird beherrscht. Sie führen Wohn- und Nutzflächenermittlungen durch. Die Anwendung der einschlägigen Indexreihen ist selbstverständlich. Diese Sachverständigen kennen die genannten Gesetze und Verordnungen sowie die Rechtsprechung, die bei der Erstattung mit Mietwertgutachten relevant werden können, um sie in Gutachten entsprechend berücksichtigen zu können.
Schäden an Gebäuden
Aufgabe des Sachverständigen auf diesem Gebiet ist regelmäßig, die Ursache und den Umfang unterschiedlicher Bauschäden festzustellen. Eine umfassende und gründliche Kenntnis des gesamten Bauwesens ist notwendig, um alle Schadensmöglichkeiten einbeziehen und nicht in Betracht kommende Schadensursachen und -abläufe ausschließen zu können. Neben der fachspezifischen Ausbildung, fachlichen Zusatzqualifikationen und erworbenen Erfahrungen hat dieser Sachverständige die Fähigkeit, mehrere und möglicherweise unterschiedliche Ursachen des Schadensfalles und die sich hieraus ergebenden Schadensabläufe, Auswirkungen und Zusammenhänge zu erkennen, ihr Verhältnis zum gesamten Schadensgutachten klar und auch für Laien verständlich darzustellen.
Schäden an Innenräumen und Bewertung von Innenräumen
In dieses Sachgebiet fallen Leistungen bei "Umbauten", "Modernisierungen", "Raumbildenden Ausbauten", "Einrichtungsgegenständen", "Integrierte Werbeanlagen", "Instandsetzungen" und "Instandhaltungen", die in der HOAI § 3 - 5 - Begriffsbestimmungen - näher beschrieben sind. Im Übrigen wird auf das zum Sachgebiet "Schäden an Gebäuden" Ausgeführte verwiesen.
Bodenschutz und Altlasten
Sachverständige für "Bodenschutz und Altlasten" erfassen und erkunden altlastenverdächtige Standorte und bewerten altlastenverdächtige Standorte hinsichtlich des Schadstoffpotentials (Gefahren- und Gefährdungsabschätzung). Sie geben Empfehlungen für Sanierungsziele, Handlungsbedarf, Empfehlungen für Maßnahmen (auch Sofortmaßnahmen) zur Sicherung, Dekontamination und Überwachung von Altlasten inkl. Abschätzung der Kosten. Sie führen Sanierungsuntersuchungen einschließlich Sanierungskonzeptionen mit Sanierungsplänen in Abhängigkeit von den Sanierungszielen durch. Schließlich leisten sie fachkundige Begleitung und Betreuung von Sicherungs-, Dekontaminations- und Überwachungsmaßnahmen.
Private Baufinanzierung
Die Tätigkeit eines Sachverständigen für private Baufinanzierung erstreckt sich schwerpunktmäßig auf die Beurteilung und Bewertung von Finanzierungen selbstgenutzter und vermieteter Wohnimmobilien. Er begutachtet hierbei insbesondere die anbieterseitig erstellten Konzepte, Angebote und Finanzierungsverträge. Dabei berücksichtigt er u.a. entsprechende finanzmathematische Kriterien, Aspekte der Kreditfähigkeit des Kunden oder auch die notwendigen Ansätze der Beleihungswertermittlung. Weiter begutachtet der Sachverständige Verpflichtungen der Vertragsparteien im Falle von Vorfälligkeitsentschädigungen aufgrund der Nichtabnahme oder vorzeitigen Vertragskündigung von Darlehen sowie bei Zahlungsstörungen.
Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau; Bauablaufstörungen
Neben einer langjährigen Praxis sind besondere Kenntnisse über die Wettbewerbssituation allgemein und zu dem jeweils gefragten Zeitpunkt Voraussetzung. Der Sachverständige weiß, wie ein Baupreis entsteht und aus welchen Kostenfaktoren er sich zusammensetzt. Er kennt die einzelnen Kosten (Lohnkosten, Stoffkosten, Transportkosten, Gerätekosten, Gemeinkosten u. a.) und kann daraus den Preis für die Teilleistungen ermitteln. Er kann einen Baupreis ermitteln und weiß, wie eine Bauleistung entsteht. Dazu gehören insbesondere Kenntnisse über Aufwands- und Leistungsansätze, Bauabläufe, Bauverfahrenstechniken sowie Termin- und Kapazitätsplanung, etc.
Eine Bestellung von Sachverständigen für diesen Bereich " Bauablaufstörungen" kann nur in Verbindung mit der Bestellung für das Sachgebiet "Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau" erfolgen. Der Sachverständige ist in der Lage, alle aus Bauablaufstörungen sich ergebenden Auswirkungen in Bezug auf Kosten und Bauzeit zu beurteilen und zu bewerten. Er hat besondere zusätzliche Kenntnisse über die Organisation und Logistik von Bauabläufen, zu Bauzeitplanungen, insbesondere Netzplantechnik sowie über die Auswirkungen von Bauablaufstörungen, z. B. Leistungsminderung im Lohnkostenbereich, Berechnung von Beschleunigungskosten.
Qualitätssicherung in der Bauwirtschaft
Geleistet wird eine interessenunabhängige Bewertung von Problemfällen der Schadensanalyse mit differenzierter Zuordnung der Verantwortung bei verschiedenen aufeinanderfolgenden Verarbeitungsstufen. Kenntnisse der DIN EN ISO 9000 bis 9004 (sowie begleitende Normen): "Qualitätsmanagement und "Qualitätssicherungsnormen": "Qualitätssicherungssysteme" sind vorhanden.
Diese Sachverständigen verfügen insbesondere über besondere Kenntnisse
  • der Vergabeordnungen, VOB und HOAI
  • über Genehmigungs- und Überwachungsverfahren in Landesbauordnungen
  • über (Bauart-) Zulassungs- und Überwachungsverfahren für Baustoffe und Bauteile
  • der Funktionen und Steuerungen bei wesentlichen Herstellungsverfahren: Bearbeitung des Baugrunds, Einrüsten, Betonieren, Mauern, Schweißen, Beschichten
  • Verantwortungsgrenzen bei arbeitsteiligen Herstellprozessen selbständiger Unternehmen und deren Überwachung
  • Verarbeitung und Nachbehandlung von Halbfertigprodukten und deren Auswirkungen auf Leistung, Funktion und Dauerhaftigkeit von Bauteilen und Bauwerken
  • Messunsicherheiten und Aussagekraft von Mess-/Prüfverfahren an Baustoffen und Bauteilen, Maßtoleranzen im Hochbau
Hausverwaltungsleistungen
Der Aufgabenbereich des Sachverständigen umfasst die Beurteilung von Hausverwaltungsdienstleistungen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und juristischen Aufgabenstellungen.

Weitere Informationen

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige finden im bundesweiten Sachverständigenverzeichnis
Das Sachverständigenverzeichnis online unter www.svv.ihk.de enthält Angaben zu ca. 8000 von Industrie- und Handelskammern, von Architekten-, Ingenieur- und Landwirtschafts-kammern sowie von Landesregierungen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen aus mehr als 280 Sachgebieten. Gerne helfen Ihnen auch Mitarbeiter vom IHK-Service-Center unter der Tel.-Nr. 069 2197-1280 oder per E-Mail: info@frankfurt-main.ihk.de bei der Suche nach geeigneten öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.
Fachliche Bestellungsvoraussetzungen für Sachverständige
Bei Antragstellern für die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger überprüfen die Bestellungskörperschaften die persönlichen Voraussetzungen wie auch die fachliche Kompetenz der Bewerber.
Die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen für die jeweiligen Sachgebiete finden Sie online unter:
oder unter
https://svv.ihk.de/svv/content/home/bestellungsvoraussetzungen.ihk?cid=1179317.

Informationen zu den allgemeinen Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung sowie die Rechte und Pflichten des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind in der Sachverständigenordnung (SVO) der IHK Frankfurt am Main sowie in den Richtlinien geregelt. Diese finden Sie unter:
https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/sv_wesen/sachverstaendiger_werden/rechtsgrundlagen_sv_ordunung_richtlinien/index.html

Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen, um einen Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger stellen zu können, finden Sie unter:
https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/sv_wesen/sachverstaendiger_werden/index.html

Informationen zu Grundstücksbewertungen weltweit, insbesondere Europa, finden Sie unter: