CBAM – Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus
Für Importeure bestimmter Produktgruppen, darunter Eisen und Stahl, Aluminium, bestimmte Waren daraus, Zement sowie Düngemittel u.a.m., beginnen am 1. Oktober 2023 umfangreiche Berichtspflichten. Tragen Sie spätestens jetzt die erforderlichen Daten zusammen.