Handelsrecht
Das Handelsrecht ist das Sonderrecht der Kaufleute. Wichtigste gesetzliche Regelung stellt das Handeslgesetzbuch (HGB) dar. Immer, wenn ein Kaufmann geschäftlich tätig wird, findet das HGB Anwendung.
Einzelheiten zum Handelsrecht
- Angaben auf Geschäftsbriefen und Rechnungen (Nr. 5279818)
- Offenlegung von Bilanzen (Nr. 5195118)
- Vertretung Handelsrecht (Nr. 5195116)
- Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen nach steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften (Nr. 5195530)
- Leitfaden: Vertriebsrecht im Überblick (Nr. 5248390)
- Folgen der Handelsregistereintragung (Nr. 5415384)