Kontrollbehörde und weitere Informationen

Die Kontrollbehörde für die Einhaltung geldwäscherechtlicher Vorgaben ist für Unternehmen des Nichtbankenbereiches im Bezirk der IHK Frankfurt das Regierungspräsidium Darmstadt.
Regierungspräsidium (RP) Darmstadt
Dezernat I 18
Penelope Schneider
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Telefon: 06151 / 12 4747
E-Mail: geldwaeschepraevention@rpda.hessen.de
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Die Aufsicht über das Transparenzregister obliegt dem Bundesverwaltungsamt.
Bundesverwaltungsamt
Abteilung ZMV
Telefon: 0228 / 99 358 0
E-Mail: TransparenzRegister@bva.bund.de
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Weitere Informationen