IHK-Beglaubigungsstelle für Außenwirtschaftsdokumente
Außenwirtschaftsdokumente
Auf Antrag kann die IHK
- Ursprungszeugnisse ausstellen sowie
- sonstige, dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Dokumente bescheinigen. (Handelsrechnungen, Herstellererklärungen, Einladungsschreiben an ausländische Gesprächspartner zur Vorlage bei deutschen Konsulaten u.a.)
Erläuterungen und Merkblätter zu Außenwirtschaftsdokumenten finden Sie unter International.
Carnet ATA
Zur Vereinfachung der Zollformalitäten für vorübergehend zu exportierende Waren (z. B. Messegut, Warenmuster oder Berufsausrüstung) stellt die IHK das Zollpassierscheinheft Carnet ATA aus.
Weitere Informationen zum Carnet ATA.
Weitere Informationen zum Carnet ATA.
IHK-Beglaubigungsstelle:
Schillerstraße 11
Montag bis Freitag von 8:00 - 16:00 Uhr
Montag bis Freitag von 8:00 - 16:00 Uhr