Berufsbildungsgesetz
Am 1. Januar 2020 trat das neue Berufsbildungsgesetz in Kraft. Den aktuellen Gesetzestext finden Sie hier.
Die wichtigsten Änderungen für Ausbildungsbetriebe betreffen die
- Teilzeitausbildung,
- die Anrechnung des Berufsschulunterrichts auf die betriebliche Ausbildungszeit
- sowie die Mindestausbildungsvergütung.
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Für ehrenamtliche Prüferinnen und Prüfer haben wir außerdem eine Information zu den Neuerungen in Prüfungen erstellt. Diese finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 503 KB).