Kann ich einen Phantasienamen als Firma meines nicht eingetragenen Einzelunternehmens wählen?

Die Firma ist die Bezeichnung, unter der ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift abgibt (§ 17 HGB). Sie ist Kaufleuten vorbehalten, die im Handelsregister eingetragen sind. Einzelkaufleute, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, führen keine Firma, sondern einen Namen, der aus dem Familiennamen des Unternehmers mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen besteht. Zusätzlich ist es für nicht im Handelsregister eingetragene Gewerbetreibende möglich, eine Geschäftsbezeichnung oder Etablissement-Bezeichnung zu führen, z.B. Löwenapotheke, Josef Meyer-EDV-Service etc. Bei diesen Bezeichnungen handelt es sich jedoch lediglich um schmückende Bezeichnungen, ähnlich dem Führen eines Logos und nicht um einen Bestandteil des offiziellen Unternehmensnamens. Diese Bezeichnungen dürfen nicht firmenmäßig verwendet werden.