Sach- und Fachkundeprüfungen Gewerbezulassungen
Viele Gewerbe und Tätigkeiten erfordern als Voraussetzung für ihre Ausübung eine gewerberechtliche Zulassung oder einen Nachweis der Sach- bzw. Fachkunde. Hier finden Sie eine Zusammenstellung aller Sach- und Fachkundeprüfungen, die über die IHK Frankfurt am Main durchgeführt werden.
Für manche Berufe ist zudem eine Erlaubnis und/oder Registrierung durch die IHK notwendig, für andere Tätigkeiten wiederum – zum Beispiel als Bewachungsunternehmer, Immobilienmakler, Darlehensvermittler oder Wohnimmobilienverwalter - bedarf es der Erlaubnis der zuständigen Ordnungsbehörde.
Welche Zulassungsvoraussetzungen für Ihre Branche im Einzelnen gelten und wer die jeweils zuständigen Stellen sind, können Sie der Übersicht der erlaubnispflichtigen Gewerbe entnehmen.
Sach- und Fachkundeprüfungen sowie Unterrichtungen durch die IHK Frankfurt
Finanzdienstleistungen
Verkehr
- Berufskraftfahrerqualifikations-prüfungen (Nr. 5247560)
- Ausbildung und Prüfung Gefahrgutfahrer (Nr. 5339938)
- Ausbildung und Prüfung Gefahrgutbeauftragte (Nr. 5339934)
- Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr (Nr. 5247644)
- Fachkundeprüfung Straßenpersonenverkehr -Kraftomnibus- (Nr. 5247538)
- Fachkundeprüfung Straßenpersonenverkehr -Taxi- und Mietwagen- (Nr. 5247672)
Weitere Branchen
- Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO (Nr. 5297062)
- Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO (Nr. 5306328)
- Fachkundeprüfung im Waffenhandel (Nr. 5248328)
- Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln (Nr. 5347958)
- Spielgeräteaufstellerunterrichtung (Nr. 5249062)
- Prüfung Zertifizierter Verwalter nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG) (Nr. 5589704)
Gewerbezulassungen / Gewerbeerlaubnisse
Erlaubnis und Registrierung durch die IHK
- Versicherungsvermittler/-berater nach § 34d GewO (Nr. 5248142)
- Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO (Nr. 5248138)
- Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO (Nr. 5248132)
Registrierung durch die IHK
- Wohnimmobiliarkreditvermittler nach § 34i GewO (Nr. 5254456)
Erlaubnis durch die Ordnungsbehörde
- Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO (Nr. 5192658)
- Gewerbeerlaubnis § 34c GewO (Nr. 5326550)