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Die Abschreibungsdauer bemisst sich bei beweglichen Wirtschaftsgütern gemäß Einkommensteuergesetz grundsätzlich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Mit dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe (kurz: Bauabzugsbesteuerung) vom 30.08.2001 wurde bei Bauleistungen im Inland ein Steuerabzug zur Sicherung von Steueransprüchen eingeführt.
Informationen zu Verpflegungsmehraufwendungen, erster Tätigkeitstätte, Fahrtkosten, Pauschbeträgen für Auslandsreisen, Gestellung von Mahlzeiten.