Umsatzsteuervergütung im Ausland
Umsatzsteuer muss in vielen Ländern beim Kauf von Waren und Leistungen gezahlt werden. Das Vorsteuer-Vergütungsverfahren bietet Unternehmen, Botschaften/Konsulaten und internationalen Organisationen die Möglichkeit, sich im Ausland bzw. Inland gezahlte Umsatzsteuer erstatten zu lassen. Privatpersonen können an dem Verfahren nicht teilnehmen.